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Aktuelles

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10.03.2023

GEBÄUDERICHTLINIE: IVD SCHICKT WECKRUF AN POLITIK

Wecker im frühen Morgengrauen auf viertel 4 zeigend

Die Maßnahmen zum Klimaschutz im Gebäudesektor müssen für Eigentümer und Bauherren umsetzbar bleiben, warnt jetzt der Immobilienverband Deutschland (IVD). Mit einem Weckruf richtet sich jetzt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick an die Politik und die breite Öffentlichkeit. Denn die Hauseigentümer gerieten nun regelrecht in die Zange neuer energetischer Auflagen aus Berlin und Brüssel für den Gebäudebestand. „Ich vermisse eine öffentliche Debatte über die Auswirkungen, die mit den drohenden Sanierungspflichten verbunden sind“, sagt Schick.

In der vergangenen Woche war ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bekannt geworden, wonach ab 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung im Neubau und im Bestand mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie betrieben werden muss. Der Gesetzentwurf wird nun fast identischer Fassung in die Ressortabstimmung gegeben. „Besonders problematisch ist die Umsetzung der Gesetzespläne vor allem im Gebäudebestand“, weiß IVD-Präsident Schick.

„Fernwärme, Biogas und Biomasse stehen nicht überall oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Der Wechsel zur Wärmepumpe aber ist im Bestand schwierig, teils sogar unmöglich. Letztlich werden Eigentümer vor enorme Probleme gestellt, wobei die gestrige Ankündigung einer Sanierungs-Afa auch für Vermieter durch Minister Robert Habeck von uns positiv bewertet wird.“

Aus Brüssel drohe noch größeres Ungemach für Eigentümer. Dort werde gerade die EU-Gebäuderichtlinie geändert, berichtet der IVD. Danach sollen Wohngebäude bis zum Jahre 2030 mindestens die Anforderungen der Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die der Klasse D erreichen. Der Entwurf der Richtlinie gehe damit über die Vorstellungen des EU-Rats und des grünen Berichterstatters hinaus. Der EU-Rat hatte für Ein- und kleine Mehrfamilienhäuser mit bis zu zehn Wohneinheiten vorgehen, dass eine Sanierungspflicht erst im Falle des Eigentümerwechsels greift. Der neue Eigentümer müsse dann innerhalb von fünf Jahren sanieren.

Mehr zu diesem Artikel und viele weitere interessante Immobilieninformationen finden Sie auf https://www.lifepr.de/inaktiv/ivd-bundesverband/eu-gebaeuderichtlinie-aus-bruessel-droht-kostenhammer/boxid/938175

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07.03.2023

EINKAUFEN IM SCHATTEN DES AACHENER DOMS

Aachener Dom

Alles BIO, alles frisch: Ein Besuch auf dem BIO-Markt am Münsterplatz ist jede Woche angenehmes Pflichtprogramm für unser Immobilien-Team. Tolle Produkte von regionalen Erzeugern machen Lust aufs Kochen. Vor der herrlichen Kulisse des Aachener Doms kann man dabei nette Gespräche führen und inspiriert in den Tag starten.

Termine: jeden Samstag von 9 bis 14 Uhr

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03.03.2023

VERBOT VON ÖL- UND GASHEIZUNGEN: UMSETZUNG MUSS AUCH LEISTBAR SEIN

Neonröhren vor dunklem Hintergrund

Überlegungen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab dem kommendem Jahr zu untersagen, sieht der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) skeptisch. „Das Ziel geht in die richtige Richtung. Wir sollten am Ende allerdings immer bedenken, dass die Umsetzung dieser Pläne auch leistbar sein muss – sowohl finanziell als auch zeitlich“, sagte ZIA-Geschäftsführer Joachim Lohse.

Lohse verweist zudem auf Hürden, die einem schnellen Abschied von Öl- und Gasheizungen im Wege stehen könnten. Engpässe bei den Lieferketten und der Verfügbarkeit von Fachkräften führten aktuell immer wieder zu ungeplanter Verlangsamung.

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28.02.2023

ERNEUTES WACHSTUM BEI FERIENHAUSVERMIETUNGEN

aufgespannter beiger Sonnenschirm von unten vor blauem Himmel

Nach dem Rekordsommer 2021 können Vermieter von Ferienwohnungen auch 2022 mit einem Wachstum im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 abschließen. Das Umsatzwachstum betrug durchschnittlich 5,1 Prozent, das Buchungswachstum lag bei 4,8 Prozent. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse aus der Vermieterbefragung, die der Deutsche Ferienhausverband gemeinsam mit dem Deutschen Tourismusverband durchgeführt hat. Vom 15. Dezember 2022 bis zum 10. Januar 2023 haben insgesamt 4.616 private und gewerbliche Vermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen an der Online-Umfrage teilgenommen. Der ausführliche Ergebnisbericht mit allen Grafiken kann unter www.deutscher-ferienhausverband.de/vermieterumfrage-2023 heruntergeladen werden.

Mietpreissteigerungen liegen unter der Inflationsrate

59,6 Prozent der Vermieter haben ihre Preise aufgrund von Kostensteigerungen für 2023 erhöht, 28,2 Prozent haben sie so belassen. Die Preissteigerungen liegen im Schnitt bei knapp sechs Prozent und damit unter der aktuellen Inflationsrate. Durchschnittlich 13.000 Euro Mieteinnahmen im Jahr verbuchen die Vermieter mit einem Objekt – allerdings variiert der Vermietungserfolg stark, abhängig von Lage, Ausstattung und Vermarktung. 39 Prozent der Vermieter haben angegeben, dass sie sich von der Energiekrise belastet fühlen, 25,3 Prozent sehr stark. Bei den gewerblichen Vermietern ist der Anteil mit 30,6 Prozent noch höher. Existenzbedrohend ist die Situation nach Einschätzung der meisten Befragten allerdings nicht. Während sich in der Pandemie 55,1 Prozent aufgrund von Beherbergungsverboten in ihrer Existenz bedroht fühlten, sind es derzeit lediglich 2,4 Prozent. 21,9 Prozent wagen noch keine Prognose, wie sich das Geschäft angesichts der anhaltend hohen Kosten entwickeln wird.

Mehr zu diesem Artikel und viele weitere interessante Immobilieninformationen finden Sie auf https://www.deutscher-ferienhausverband.de/ferienhausvermieter-schliessen-2022-mit-einem-plus-ab

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13.02.2023

IMMOBILIENINDEX: INFLATION SCHLÄGT IMMOBILIENWERTZUWACHS

weiße Post-It-Notizen auf schwarzem Hintergrund

Der Immobilienindex von Bulwiengesa weist im Teilindex Wohnen für das Jahr 2022 noch Zuwächse auf. Diese liegen aber deutlich unter der Rekord-Inflationsrate vom vergangenen Jahr.

Der Immobilienindex des Marktforschungsunternehmens Bulwiengesa ist mit Daten ab 1975 der älteste Immobilienindex in Deutschland. Der Teilindex Wohnen ist 2022 um 5,2 Prozent und seit 2011 mit mindestens fünf Prozent pro Jahr angestiegen.

Trotz Abschwächung im Jahresvergleich blieben die Kaufobjekte Preistreiber. Reihenhäuser legten um 7,4 Prozent, Einfamilienhausgrundstücke um 6,1 Prozent und Neubau-Eigentumswohnungen um 5.5 Prozent gegenüber 2021 zu. Die Mieten verteuerten sich 2022 bei Neubauwohnungen dagegen nur um 3,1 Prozent und die der Bestandswohnungen um drei Prozent. Aufgrund der hohen Inflationsrate von 8,6 Prozent ergibt sich aus diesen nominalen Zuwächsen allerdings ein realer Verlust (siehe Grafik Seite 11).

Große Unterschiede gibt es auch bei den langfristigen Veränderungsraten des Index über alle Segmente (Wohnen, Gewerbe) bei den einzelnen Städten. Seit 1975 liegt demnach München mit einem durchschnittlichen jährlichen Zuwachs von 4,2 Prozent an der Spitze. Es folgen die bayerischen Städte Rosenheim (3,5 Prozent p.a.) und Regensburg (3,4 Prozent p.a.) sowie die hessischen Städte Wiesbaden und Frankfurt am Main (jeweils 3,3 Prozent p.a.).

Mehr zu diesem Artikel und viele weitere interessante Immobilieninformationen finden Sie auf https://www.immobilienreport.de/wohnen/Bulwiengesa-Immobilienindex-2022.php

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03.02.2023

EZB BEHÄLT VORERST KURS BEI: UNGEWISSHEIT NACH DER FEBRUAR-SITZUNG

Börsenkurs auf schwarzem Monitor

Es wird allgemein erwartet, dass die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Zinssätze auf der Februar-Sitzung um 50 Basispunkte (Bp) anheben wird. Nachstehen die Erwartungen, zusammengefasst von François Rimeu, Senior Strategist, La Française AM:

• Wir gehen davon aus, dass die EZB ihre Zinssätze um 50 Basispunkte anheben wird, wodurch der Einlagensatz auf 2,5 % und der Refi-Satz auf 3,0 % steigen wird.

• Der EZB-Rat dürfte bekräftigen, dass die Zinssätze nach wie vor ein ausreichend restriktives Niveau erreichen und lange genug auf diesem bleiben müssen, um die Inflation zeitnah auf das 2%-Ziel zu senken.

• Wir gehen davon aus, dass EZB-Präsidentin Christine Lagarde den Ansatz zur geldpolitischen Anpassung von Sitzung zu Sitzung bekräftigen wird. Sie wird wohl darauf hinweisen, dass das Tempo der geldpolitischen Straffung auf der März-Sitzung aufgrund aktualisierter Wirtschaftsprognosen neu bewertet werden wird.

• Christine Lagarde wird voraussichtlich nicht erneut bekräftigen, dass „auf Basis der Informationen, die uns heute vorliegen, eine weitere Zinserhöhung um 50 Basispunkte auf unserer nächsten Sitzung zu erwarten ist“.

• Wir erwarten, dass die EZB die Einzelheiten der quantitativen Straffung bekannt geben wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der EZB-Rat höchstwahrscheinlich versuchen wird, eine klare Kommunikation beizubehalten, um zu verhindern, dass die Inflationserwartungen entankert werden. Angesichts der sinkenden Energiepreise, des steigenden Euro und einer beunruhigenden Studie zur Kreditvergabe der Banken wird es jedoch schwierig sein, diese Botschaft auch auf der nächsten Sitzung im März zu vertreten. Wir gehen davon aus, dass die Zinssätze nach der Sitzung in dieser Woche sinken werden.

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25.01.2023

JEDE DRITTE FAMILIE WOHNT IN EINER ZU KLEINEN WOHNUNG

Familie mit 2 kleinen Kindern von hinten, im Wald sitzend

Sechs Prozent aller Mieterhaushalte in Metropolen wohnen beengt, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Vor allem Familien und Menschen mit Migrationshintergrund sind betroffen. Dabei leben in etwa genauso viele in besonders großen Wohnungen.

In Deutschland herrscht seit Jahren ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Das hat Folgen: Neueste IW-Zahlen zeigen, dass etwa sechs Prozent der Mieterhaushalte in Großstädten in beengten Verhältnissen leben, also weniger Räume zur Verfügung haben als es Bewohner gibt. Gleichzeitig wohnen ebenfalls sechs Prozent der Mieterhaushalte in großzügigen Wohnungen. Als großzügig gilt eine Wohnung, wenn die Zahl der Räume die der Bewohner um drei übertrifft – also etwa bei einem Single in einer Vier-Zimmer-Wohnung.

Familien und Menschen mit Migrationshintergrund stark betroffen

Neben Familien sind vor allem Haushalte mit Migrationshintergrund betroffen: Ein Fünftel von ihnen wohnen zu klein. Wegen der hohen Mieten können sich viele Familien einen Umzug in eine größere Wohnung nicht leisten. Hinzu kommt, dass Studierende immer später von zu Hause ausziehen.

In großzügigen Wohnungen leben dagegen vor allem ältere Bestandsmieter. Viele ziehen auch dann nicht in kleinere Wohnungen, wenn die Kinder das Haus verlassen oder der Partner verstirbt. Weil das Verhältnis von beengt und großzügig wohnenden Haushalten ausgeglichen ist, zeigt sich hier ein Tauschpotenzial – zunächst aber nur in der Theorie. Denn für viele Bestandsmieter mit Altverträgen ist es günstiger, in einer größeren Wohnung zu bleiben, als in eine kleinere Wohnung mit teurerem Neuvertrag umzuziehen.

Hohe Energiepreise setzen Anreize für Umzug

„Die gestiegenen Energiepreise setzen Anreize, von größeren in kleinere Wohnungen umzuziehen“, sagt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. „Die Bereitschaft sich zu verkleinern könnte durch Umzugshilfen und Unterstützungen bei der Wohnungssuche weiter gesteigert werden. Mit Maßnahmen, die Dachausbauten, Aufstockungen oder die Schaffung von Einliegerwohnungen erleichtern, kann die Politik ihren Teil dazu beitragen, den Wohnungsbestand in Deutschland besser zu nutzen.“

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23.01.2023

ZWEITER HEIZKOSTENZUSCHUSS KOMMT

schwarzes Smart-Thermostat auf Holzwand

Vermutlich Ende Januar oder Anfang Februar 2023 wird der zweite Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Nicht jeder und jede Berechtigte erhält aber denselben Betrag. Die Höhe entscheidet die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und die jeweilige staatliche Förderung. Beispielsweise erhält ein Zwei-Personen-Haushalt mit Wohngeldberechtigten 540 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person gibt es jeweils 100 Euro.

Ein Überblick über die Höhe des Heizkostenzuschusses im Einzelnen:

Wohngeld-Berechtigte (1 Person): 415 Euro

Zwei Personen Haushalt und Wohngeld berechtigt: 540 Euro

Drei Personen Haushalt und Wohngeld berechtigt: 640 Euro

Studierende und Auszubildende mit Förderung: 345 Euro

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19.01.2023

BAUZINSEN WEITER IM AUFWÄRTSTREND

Straßenlaterne vor blauem Himmel, darauf ein blaues Straßenschild mit einem weißen Pfeil nach oben

Die Inflation ist im Dezember sowohl im Euro-Raum als auch in Deutschland stärker gesunken als erwartet und die Wirtschaft zeigt sich überraschend robust. Dennoch geht Michael Neumann, Vorstandsvorsitzender des Kreditvermittlers Dr. Klein, nicht davon aus, dass die Zinsen für Baufinanzierungen demnächst nachgeben. Im Gegenteil: Er hält einen Anstieg auf bis zu 5 Prozent im Verlauf des Jahres für möglich.

Zinsanstieg zum Jahresbeginn

Das Jahr begann mit einem Anstieg der Baufinanzierungszinsen – zuletzt hat sich die Zinskurve wieder leicht abgesenkt. Laut Dr. Klein beträgt der aktuelle repräsentative Bestzins 3,44 Prozent (Stand: 16.01.2023). Wesentlicher Auslöser für die Aufwärtsbewegung ist für Michael Neumann die aktuelle Inflationserwartung seitens der Europäischen Zentralbank (EZB): „Christine Lagarde hat die mittelfristigen Prognosen nach oben korrigiert und angekündigt, die Leitzinsen nachzuziehen. Sie lässt keinen Zweifel daran, dass sie die hohe Inflation weiterhin entschlossen bekämpft“, so Neumann. Nachdem die EZB den Anstieg der Inflation völlig unterschätzt habe, wolle sie nun nicht den Fehler begehen und das Abflauen überschätzen. „Darauf hat der Markt reagiert und weitere Zinsschritte eingepreist – zumindest für das Frühjahr. Als Folge sind auch die Baufinanzierungszinsen hochgegangen“, erläutert Michael Neumann die jüngste Zinsbewegung.

Weiteres Aufwärtspotenzial für Bauzinsen

Zuletzt gab es positive Daten aus der Wirtschaft: Die Inflation in der Euro-Zone sinkt im Dezember zum zweiten Mal in Folge, und zwar stärker als vorhergesagt. Und die deutsche Wirtschaftsleistung wächst – den Krisen zum Trotz – im Gesamtjahr 2022 um starke 1,9 Prozent. Aber: Selbst wenn die Inflation ihren Höhepunkt bereits hinter sich haben sollte, bleibt sie auf einem hohen Niveau und fernab der Zielmarke von zwei Prozent. Der leichte Rückgang ist zum Teil auf staatliche Maßnahmen zurückzuführen, die Verbraucher und Industrie von den hohen Energiekosten entlasten. Zudem ufert die Kerninflation – bereinigt um schwankungsanfällige Güter wie Energie und Nahrungsmittel – im Dezember aus auf eine Rekordhöhe von 5,2 Prozent. Auch für die nächsten Monate ist Michael Neumann von Dr. Klein daher wenig optimistisch, was sinkende Konditionen für Baufinanzierungen angeht: „Ich rechne mit weiteren Zinsanstiegen im ersten Halbjahr und mit einem Zinsniveau von über 4 Prozent. Schwankungen können dabei immer wieder in Richtung 3 Prozent gehen, aber auch eine zeitweise 5 vor dem Komma will ich nicht ausschließen.“

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16.01.2023

WICHTIGE FRISTEN FÜR IMMOBILIENEIGENTÜMER, DIE 2023 ZU ERFÜLLEN SIND:

Kalenderblatt mit roten Stecknadeln, der 30. ist rot umkreist

Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung bis 31.01.2023

Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung zur Ermittlung der neuen Grundsteuer endet am 31.01.2023. Bis zu diesem Termin müssen Haus- und Wohnungseigentümer (und Eigentümer von Grundstücken) ihre Erklärungen beim Finanzamt einreichen. Diese Verlängerung der Frist war im Herbst nötig geworden, nachdem bis dahin lediglich ein kleiner Teil der Erklärungen abgegeben worden waren. Die neue Grundsteuer wird zum ersten Mal am 01.01.2025 erhoben.

Pflicht zum hydraulischen Abgleich in WEGs mit mindestens 10 Wohneinheiten bis 30.09.23

Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ schreibt für Gaszentralheizungen in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten einen hydraulischen Abgleich der zentralen Heizungsanlage vor. Bei sechs bis neun Wohneinheiten muss der Abgleich bis zum 15.09.2024 erfolgt sein. Für Gebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten gilt bereits der 30.09.2023 als Stichtag.

Hintergrund: Anders als bei Gasetagenheizungen, die sich im Sondereigentum befinden und bei denen jeder einzelne Wohnungseigentümer allein über Optimierungen entscheiden kann, muss in Wohnungseigentumsanlagen, die über eine Zentralheizung verfügen, zum einen die WEG über die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs mit einfacher Mehrheit beschließen, denn eine zentrale Heizungsanlage ist Gemeinschaftseigentum. Zum anderen wird es kompliziert, wenn die Heizkörper Sondereigentum sind, also den einzelnen Wohnungseigentümern gehören, was häufig der Fall ist. In diesem Fall benötigt die WEG die Zustimmung der einzelnen Wohnungseigentümer bei Änderungen an den Heizkörpern.

Eigentümer von Gebäuden mit einer Gasheizung sind außerdem verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage optimieren zu lassen – und zwar bis spätestens 15.09.2024.

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