Gut zu wissen beim Immobilienkauf

Schlüssel mit Anhänger

Muss man geschenktes Geld zurückzahlen?

Was geschieht zum Beispiel, wenn Eltern ihrem Kind und dessen Partner Geld für den Immobilienkauf schenken, sich das Paar aber später trennt? Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass geschenktes Geld vom Beschenkten grundsätzlich zurückgezahlt werden muss. Im verhandelten Fall (Az: X ZR 107/16) hat ein Elternpaar seiner Tochter und deren Lebensgefährten für die Finanzierung ihres Hauses über 100.000 Mark geschenkt. Das Paar trennte sich aber bereits etwas weniger als zwei Jahre nach dem Kauf. Im Jahr 2014, ein Jahr nach der Trennung, verlangte die Mutter das verschenkte Geld vom Ex-Partner ihrer Tochter zurück. Die obersten Richter bestätigten nun in Teilen die instanzgerichtlichen Entscheidungen: Der Mann muss seinen Teil des Geschenks an seine ehemaligen Schwiegereltern in spe zurückführen.

Die Richter begründeten ihr Urteil mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage. Denn das Geschenk kam nur zustande, weil die Eltern der Frau erwartet haben, dass die Beziehung zumindest noch längere Zeit andauern wird. Die Richter betonten aber auch, dass das Ende einer Beziehung nicht automatisch die Geschäftsgrundlage einer solchen Schenkung vernichtet. Sie hielten fest, dass Eltern und andere Schenkende nicht erwarten können, dass eine Beziehung für immer Bestand hat. Erfolgt das Beziehungsaus aber in unerwartet kurzer Zeit nach der Schenkung, erlischt die Geschäftsgrundlage des Schenkungsvertrages.
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