Gute Gründe für eine Eigentümergrundschuld

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Solange jemand seine Immobilie nicht verkaufen will, gibt es gute Argumente, die gegen eine Löschung der Grundschuld sprechen. Lässt man eine Grundschuld stehen, wird sie nach Tilgungsende zur Eigentümergrundschuld. Dies ist interessant, da man sie erneut für zukünftige Finanzierungsvorhaben verwenden kann. Der Eigentümer kann die Grundschuld zum Beispiel nutzen, wenn er etwa später ein Darlehen für die Modernisierung aufnehmen will und dazu eine Sicherheit anbieten muss.

Die Bank oder Bausparkasse darf für die Ausstellung der Löschungsbewilligung keine Gebühren in Rechnung stellen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.05.2012, Az.: XI ZR 61/11) – es sei denn, die Bank ist nicht siegelführend. Allerdings sind Eigentümer verpflichtet, die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt zu tragen. Diese berechnen sich nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld.

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