Immobilienbesitzern droht Steuerschock nach der Wahl

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In vielen Gemeinden steht Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht nur die Erhöhung von Grundsteuern bevor, sondern auch die zusätzliche Einführung weiterer Belastungen in Form von Wiederkehrenden Straßenbeiträgen. Damit ist jedoch nicht genugt. SPD und Bündnis 90/Die Grünen planen die Besteuerung von Immobilienverkäufen nach der Wahl. So möchten die SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemäß ihren jeweiligen Wahlprogrammen unter anderem die Zehnjahresfrist für steuerfreie Grundstücksverkäufe abschaffen.

Das bedeutet: Wer nach zehn Jahren seine vermietete Immobilie verkauft, zahlt heute auf den Erlös keine Steuer. Bei eigengenutzten Immobilien ist der Verkaufserlös bis jetzt sogar grundsätzlich steuerfrei. Fällt diese Spekulationsfrist, sind Immobilienverkäufe auch nach zehnjähriger Haltedauer steuerpflichtig.

Das Beispiel Österreich zeigt, dass eine solche Gesetzesänderung keineswegs unrealistisch ist. Dort wurde im April 2012 für viele überraschend und ohne Übergangsfrist die steuerfreie Spekulationsfrist abgeschafft. Seitdem fordert der österreichische Fiskus – auch bei eigengenutzten Immobilien – 30 Prozent des Veräußerungsgewinns für die Staatskasse. Für eine Eigentumswohnung, die zum Beispiel mit einem Wertgewinn von € 350.000 verkauft wird, sind demnach € 105.000 Steuern fällig. Für Altbestände (Anschaffung vor 2002) ist in Österreich eine pauschale Steuerzahlung von 4,2 % des gesamten Verkaufserlöses fällig.

Geld, um die leeren Kassen nach der Corona-Pandemie wieder zu füllen, soll von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern kommen. Binnen eines Jahres wuchsen die Schulden des öffentlichen Gesamthaushalts um 14,4 Prozent oder 273,8 Milliarden Euro an – der höchste in der Statistik jemals erfasste Wert am Ende eines Jahres. Pro Kopf entspricht das einer Verschuldung von 26.141 Euro.

Wir raten Immobilienbesitzern, die Entwicklung im Auge zu behalten und alle Optionen in Erwägung zu ziehen. Neben einem Verkauf könnte zum Beispiel eine Immobilienverrentung in Frage kommen. Bei einem Verkauf mit anschließendem Nießbrauch besteht derzeit noch eine steuerfreie Auszahlung des Verkaufserlöses, diese Variante wäre von dem Wegfall der Spekulationsfrist für Immobilienverkäufe nicht betroffen.

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