Kann man Wohnraum an geflüchtete vermieten?

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Geflüchtete aus der Ukraine können in Deutschland einen Mietvertrag abschließen. Sofern sie bei den Behörden als Geflüchtete registriert sind, steht ihnen zudem Unterstützung vom Staat zu. Dann haben sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylberwerberleistungsgesetz, also beispielsweise auf Essen, Kleidung und – je nach Höhe der Miete – auch auf einen Zuschuss oder sogar eine Übernahme der gesamten Monatsmiete. Dies gilt jedoch nur, wenn die Geflüchteten die Kosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können.

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