Was tun ohne Mietspiegel?

Mietspiegel

Liegt für die Wohnung kein Mietspiegel vor, hat der Vermieter im Grunde drei Möglichkeiten. Zum einen kann er einen Sachverständigen beauftragen, der die ortsübliche Vergleichsmiete in einem Gutachten bestimmt. Diese Variante bringt den enormen Nachteil mit sich, dass sich kaum Gutachter finden lassen und die Gutachten in der Regel sehr teuer sind. Die Kosten betragen hier meist zwischen 1.000 und 2.000 €. Die Berufung auf eine Mietdatenbank gestaltet sich in jedem Fall schwierig. Hierbei handelt es sich um Sammlungen von Mieten, die die Gemeinde oder Interessensvertreter der Vermieter oder Mieter führen. Dies in der Praxis kaum vorhanden, da sie laufend aktualisiert werden müssen und es meist am Rücklauf der Vermieter fehlt. Einige Haus und Grund-Vereine führen aber solche Sammlungen. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem Verein!

Die praxisrelevanteste Möglichkeit der Mieterhöhung ohne Mietspiegel ist daher die Benennung von drei Vergleichswohnungen. Hierbei muss der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen mindestens drei Wohnungen angeben, die mit der von ihm vermieteten nach Größe, Lage und Ausstattung vergleichbar sind und deren Mieter mindestens die Miete zahlen, die der Vermieter nunmehr verlangt. Diese müssen zum Erhöhungsverlangen angegeben sein, dass der Mieter in der Lage ist, die Wohnung zu finden, um die Erhöhung überprüfen zu können. Hierfür ist es notwendig, dass Straße, Hausnummer, Stockwerk und die Lage der Wohnung angegeben werden.

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