Grundsteuerreform 2022

Grundsteuerreform

Was müssen Eigentümer jetzt tun?

Grundstückseigentümer müssen bis 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung ans Finanzamt schicken. Das funktioniert am einfachsten über das Elster-Portal (www.elster.de). Sollte eine elektronische Abgabe nicht möglich sein, kann die Erklärung auch auf Papier eingereicht werden. Die Vordrucke sind rechtzeitig erhältlich. Darin sind folgende Angaben über Wohngrundstücken zu machen:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücks- und Wohnfläche
  • Gebäudeart
  • Bodenrichtwert
  • Baujahr des Gebäudes

Sie werden voraussichtlich Ende März die nötigen Unterlagen bekommen. Alles weitere berechnet das Finanzamt selbst. Das bisher verwendete Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer bleibt erhalten:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Den Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt, die Steuermesszahl ist gesetzlich in der Neufassung des Grundsteuergesetzes (GrStG) festgelegt. Den Grundsteuer-Hebesatz bestimmt die Gemeinde oder Stadt selbst, er unterscheidet sich auch zwischen den Bundesländern.

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