Ursachen für Schimmel in der Wohnung

Schimmelursachen

Wenn es darum geht, die Verantwortlichkeit des Feuchteschadens zu klären und daraus resultierend die Frage, wer denn die Kosten für die Schadensbeseitigung und eventuelle Folgekosten zu tragen hat, fangen die Streitigkeiten an. Mieterseits werden daher als Ursache der Schäden meist bauseitige Mängel und Vermieterseits das falsche Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter ins Feld geführt. Für die weitere Vorgehensweise ist daher zunächst zu klären, wohin die Ursache für den Feuchte- beziehungsweise Schimmelbefall der Mieträume liegt. Die Ursachen können auch mithilfe eines sachverständigen Gutachtens, das die Mietparteien gemeinsam in Auftrag geben, ermittelt werden. Allerdings sollte dann vorab eine Vereinbarung über die Kostenaufteilung getroffen werden. Im Wege des sogenannten Beweissicherungsverfahrens kann ebenfalls ein Gutachten zu den Ursachen des Schadens eingeholt werden.

Anhaltspunkte für die Verantwortlichkeit von Schimmel in der Wohnung

Vermieter:

  • Zu geringe Leistung der Heizungsanlage.
  • Fehlende oder defekte Lüftungsanlagen, z.B. im Badezimmer.
  • Undichtes Dach.
  • Beschädigte Fassade.
  • Verstopfte Regenfallrohre.
  • Undichte Wasserleitungen.
  • Fehlende Außenwandisolierung im Kellergeschoss.

Mieter:

  • Sehr niedrige Heizkosten im Verhältnis zu vergleichbaren anderen Mieträumen.
  • Wäsche wird in der Wohnung gewaschen und getrocknet.
  • Heizkörper sind durch Möbel oder Vorhänge verdeckt.
  • Fensterbretter zugestellt, so dass nur Kipplüftung möglich ist.
  • Belüftung erfolgt überwiegend durch Kippstellung der Fenster, eine Stoßlüftung findet nicht oder nur selten statt.

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