Weitere Teile der europäischen ESG-Regulierung zum 1.1.2023

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Zum 1. Januar 2023 treten weitere Teile der europäischen ESG-Regulierung in Kraft. Bei der Taxonomieverordnung kommen zu den zwei bestehenden Umweltzielen vier weitere hinzu. Bereits seit Beginn des Jahres 2022 sind die Ziele eins und zwei (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) in Kraft. Ab 1. Januar 2023 kommen vier weitere Ziele hinzu – nämlich Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung, Schutz der Wasser- und Meeresressourcen sowie Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Drei neue Kennzahlen für Immobilien

Energieverbrauchsintensität, Energieeffizienz und fossile Brennstoffe

Welche neuen Kennzahlen müssen laut Detailregelungen zur Offenlegungsverordnung nun ab 1. Januar ausgewiesen werden?

Es sind im Wesentlichen drei Kennzahlen, die jede KVG für Fondsimmobilien ermitteln muss: erstens die Energieeffizienz, zweitens die Lagerung fossiler Brennstoffe (z.B. Tankstellen), und ein dritter, frei wählbarer Indikator, in der Regel die Energieverbrauchsintensität.

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