Wie erkenne ich einen Marder im Garten?

Mader

Wer sich unsicher ist, ob er tatsächlich einen Eindringling im Garten hat, der muss es prüfen. Viele Tierexperten betonen, dass man die Präsenz eines Marders im eigenen Garten anhand des Kots erkennen kann. Durch die wurstartige und längliche Form können Sie feststellen, dass es sich um Marderkot handelt. Die Größe des Kots liegt bei ca. acht bis zehn Zentimetern. Somit ist die Wahrscheinlichkeit, dass man den Kot nicht sieht, sehr gering. Der Marderkot weist häufig noch Reste aus der Nahrung sowie Federn, Haare oder Kerne auf. Wer immer noch unsicher ist, der kann den Kot auch am sehr unangenehmen Geruch erkennen. Daneben sind natürlich auch Schäden im Garten oder am Auto Hinweise, dass ein Marder sein Unwesen treibt.

Was tun gegen Marder im Garten?

Möchte man den Marder vertreiben und im Garten endlich Ruhe haben, muss man sich etwas einfallen lassen. Eine umweltfreundliche und relativ kostengünstige Variante sind die Ultraschallgeräte, die keine chemischen Inhaltsstoffe enthalten. Das Gerät funktioniert mit Batterien und kann demnach flexibel eingesetzt werden. Viele Menschen nutzen die Ultraschallgeräte für das Auto, für den Dachboden oder den Keller. Neben dem Ultraschallgerät können Sie auch Mardersprays einsetzen. Dadurch, dass die Tiere sehr geruchsempfindlich sind, werden sie vom Geruch abgeschreckt. Diese Mittel sind auch mit dem Tierschutzgesetz konform, da sie dem Tier keinen Schaden zufügen. In erster Linie kann dieses Spray für das Auto eingesetzt werden. Wenn Sie den Duft heute versprühen, dann wird er für mehrere Wochen anhalten.

Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie!


Vorheriger Artikel:
Nächster Artikel:

Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social Media-Kanälen.

Mahis & Müller Immobilien GmbH
Augustinerweg 11
52076 Aachen

Tel.: 0241 – 475 854 65

Kontaktformular

Anrede*
Vorname*
Nachname*
Telefon*
E-Mail*
Nachricht
Einverständnis*
Datenschutz*
  • Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
* Pflichtfelder