Kann der Vermieter dem Mieter fristlos Kündigen oder Eigenbedarf anmelden?

Wohnbereich

Die Kündigungsbeschränkung, die am 16. März 2020 auferlegt worden ist, erfasst nur Kündigungen wegen Zahlungsrückständen aus den Monaten April bis Juni 2020 und ist noch immer gültig. Mieter müssen die Rückstände bis spätestens Ende Juni 2022 zurückbezahlen. Bis dahin kann der Vermieter sie nicht deswegen kündigen.

Anders ist es, wenn Zahlungsrückstande aus den Monaten vor April 2020 oder nach Juni 2020 bestehen. Dann sind fristlose Kündigungen und Räumungsklagen möglich. Das gilt insbesondere auch für weitere Kündigungsgründe des Vermieters, wenn beispielsweise Eigenbedarf angemeldet wird. Auch das Ignorieren der Hausordnung ist ein gültiger Kündigungsgrund.

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