Beim Immobilienverkauf ist der Gebäudeenergieausweis Pflicht.

Gebäudeenergieausweis

Immobilienverkäufer aufgepasst: Sie sind verpflichtet, über die Energiekennwerte eines Gebäudes, z.B. über die eingesetzten Energieträger für die Beheizung, den Energiebedarf und –verbrauch des Wohngebäudes sowie die Energieeffizienzklasse zu informieren. Spätestens bei der Hausbesichtigung muss dem Kaufinteressenten der Gebäudeenergieausweis gezeigt und unmittelbar nach Vertragsabschluss muss er übergeben werden.

Der mehrseitige Energieausweis gibt über die Energieeffizienz eines Gebäudes Auskunft. Man unterscheidet zwischen dem Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Während beim Verbrauchsausweis die tatsächlichen Verbrauchsdaten herangezogen werden, rechnet der Bedarfsausweis auf Grundlage von Bauteilaufbauten und den verwendeten Baustoffen und haustechnischen Anlagen. Beide Erhebungsarten haben Vorteile und Nachteile; eine Vergleichbarkeit der beiden Ausweise ist nicht gegeben.

Bei der Beschaffung des Energieausweises sind wir Ihnen natürlich gerne behilflich! TEL 0241 – 475 854 65

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