Was bedeuten ESG-Kriterien für die Immobilienbranche?MMOBILIENBRANCHE?

grün verschwommen

Grüne Lebensmittel, grüne Energie und jetzt grüne Immobilien? Der Trend zu mehr Nachhaltigkeit macht auch vor dem Gebäudesektor nicht Halt. Kein Wunder: Schließlich verursachen Immobilien fast 40 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen, ganz zu schweigen von dem hohen Energie- und Rohstoffverbrauch für deren Errichtung, Nutzung und Bewirtschaftung. Nachhaltige Bauobjekte stehen daher hoch im Kurs – sowohl bei Nutzern als auch bei Investoren. Doch wie definieren sich grüne Immobilien? Welche Kriterien kommen hier zum Tragen?

Mehr als nur energieeffizient

Im Gebäudesektor müssen die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mehr als zwei Drittel sinken. Vom Bund genutzte Gebäude sollen in puncto Energieeffizienz, Klimaschutz und nachhaltiges Bauen eine Art Vorbildfunktion erfüllen, daher gelten hier bereits strengere und verbindlichere Anforderungen. Bei den Verbrauchern wächst derweil die Nachfrage nach alternativen Heizsystemen sowie Solarmodulen, um sowohl den eigenen Geldbeutel als auch das Klima zu schonen.

Transparente Strukturen

Nachhaltigkeitszertifikate unterschiedlicher Klassifizierungssysteme wie DGNB, LEED und BREEAM oder auch das neue Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) treffen neben dem Energieausweis Aussagen darüber, wie umweltfreundlich Gebäude errichtet, genutzt, bewirtschaftet oder abgebaut werden. Jedem Auditprogramm liegen dabei unterschiedliche Schwerpunktsetzungen zugrunde. Mit Fokus auf alle ESG-Kriterien ermöglichen Softwareanbieter hier eine ganzheitliche 360°-Analyse: Unter Betrachtung von Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsfaktoren erfolgt eine authentische und belastbare Einstufung eines Gebäudes sowie die Ableitung von Optimierungsansätzen. Gleichzeitig stellt die Implementierung eines einheitlichen Systems die Vergleichbarkeit auf eine neue Stufe.

Wertsteigerung

Nicht mehr nur Markt und Lage sind entscheidend für den Wert einer Immobilie, vor allem die Nachhaltigkeit eines Bauobjekts entscheidet über dessen Attraktivität – sowohl bei Nutzern und Bauherren als auch besonders bei Investoren und Fondsmanagern. Mit der EU-Taxonomie für nachhaltige Investments und der Offenlegungsverordnung SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) sind bereits erste gesetzliche Regulatoren in Kraft getreten. Künftig stehen weitere rechtliche Verschärfungen an, die eine strategische (Neu-)Ausrichtung von Immobilienakteuren erfordern.

Immer bestens imnformiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Immobilien!


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