Was Vermieter in Zeiten von Corona wissen müssen

Bücherei

Kann Mietern gekündigt werden, die Hygienevorschriften und Kontaktbeschränkungen im Haus nicht einhalten?

Ein Verstoß gegen die Hygienevorschriften und möglicherweise noch geltenden Kontaktbeschränkungen stellt grundsätzlich keinen Grund für eine Kündigung da. Sollten hier durch jedoch absichtlich andere Bewohner gefährdet werden, kann dies zum Schutz der übrigen Mieter eine Kündigung rechtfertigen oder sogar erforderlich machen. Vor einer Kündigung sollte der Mieter jedoch in der Regel abgemahnt werden.

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