Neuer Bewertungsmaßstab für Grundsteuer

Bewertungsmaßstab

Auf einem schwarzen Tisch liegen eine helle Mappe mit Dokumenten sowie ein Smartphone auf dem der Taschenrechner geöffnet ist.
Durch die Reform der Grundsteuer soll 2025 der neue Grundsteuerwert den veralteten Einheitswert ablösen. Dazu müssen derzeit bundesweit alle Grundstücke neu bewertet werden. Hierzu ist der 1. Januar 2022 der erste Stichtag. Das bedeutet, das Finanzamt legt den Wert des Grundbesitzes fest, den er am 1. Januar 2022 hat. Die künftige Grundsteuer wird sich dann an diesem Wert Orientieren.

Viele Daten für die Neuberechnung hat das zuständige Finanzamt bereits, einige andere müssen jedoch durch die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte noch übermittelt werden. Die Erklärung können ab Juli 2022 über Elster auch digital übermittelt werden. Bis spätestens 31. Oktober 2022 müssen sie beim Finanzamt eingegangen sein. Fristverlängerungen sind aber unter Umständen möglich und bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

Grundstücksbesitzer erhalten dann innerhalb der nächsten Jahre einen Feststellungsbescheid, in dem der neue Grundsteuerwert, die Steuermesszahl sowie der Steuermessbetrag mitgeteilt wird. Ab 2025 folgen dann die Grundsteuerbescheide der Gemeinden mit der neuen Grundsteuer.

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