Welche Rechte hat der Verwaltungsbeirat?

bei Gericht

Neu ist, dass der Verwaltungsbeirat nun ausdrücklich eine Überwachungsfunktion gegenüber dem Verwalter hat. Diese ist zwar nicht ähnlich weitreichend wie etwa bei einem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft, allerdings hat der Verwaltungsbeirat nun Kontrolle und Einsichtnahmerechte. Im übrigen ist der Beirat weiterhin verpflichtet, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan zu prüfen. Er kann wie bisher Eigentümerversammlung einberufen, wenn sich der Verwalter pflichtwidrig weigert. Darüber hinaus vertritt der Verwaltungsbeirat nun ausdrücklich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter. Hierzu wird auch die Einleitung der Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den Verwalter gehören, wenn ein einzelner Eigentümer gegenüber der Gemeinschaft Schadensersatzansprüche aufgrund von Pflichtverletzung des Verwalters erhebt.

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