Private Photovoltaikanlagen

Solar Anlage

Private Photovoltaikanlagen auf Dächern und manchmal auch auf dem Balkon – ein Thema, das durch Krisenereignisse immer mehr ins Zentrum rückt. Auch stellt sich die Frage nach Steuerbefreiung, Meldepflicht und wie der bürokratische Aufwand reduziert werden kann.

Balkonkraftwerke werden im Handel auch als Mini-PV, Plug-in PV oder Stecker-Solargerät bezeichnet. Für Mieter und Eigentümer besteht mit diesen Mini-Kraftwerken die Möglichkeit, sich ein kleines Stück Unabhängigkeit zuzulegen. Ohne große Investitionen kann Solarstrom selbst produziert und direkt verbraucht werden – ohne Einspeisung ins Netz. Und wenn der bürokratische Aufwand tatsächlich verringert wird, macht Photovoltaik auf dem Balkon doch Sinn, oder?

Technisch gesehen, gehören die Balkonkraftwerke zu den Haushaltsgeräten und nicht zu den Anlagen. Somit können sie selbst installiert werden, was laut Hersteller für Laien durchaus möglich ist. Nach der Aufstellung des Gerätes an einem geeigneten Standort, muss nur noch das Solarmodul an den Wechselrichter angeschlossen werden, der den Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Die Anlage wird über ein Kabel mit einer Steckdose in der Wohnung verbunden, sodass die Geräte, die an das Stromnetz des Haushaltes angeschlossen sind, nun zunächst den eingespeisten Solarstrom nutzen.

Bis zu 240 Euro im Jahr kann ein Haushalt durch die Anschaffung einer Mini-PV sparen. Und was insgesamt für die Umwelt dabei herausspringt, wenn alle Balkone mitmachen, wäre bestimmt schon wieder ein nächster Schritt geschafft.

Mehr dazu unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-woran-sie-beim-thema-steuern-denken-sollten-65532?fbclid=IwAR0YaWzRwB9hBcxIZKA6p_RXzzIvj4YpksyQTupo7-GFi2ezajjht_D1Cng


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