Was ist wann erlaubt?

Rasenmäher

Elektrische Gartengeräte sind Montag bis Samstag von 7-9 Uhr, 9-13 Uhr, 15-17 Uhr, 17-20 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist deren Einsatz nicht erlaubt.

Laute Gartengeräte wie Laubbläser oder Rasentrimmer sind Montag bis Samstag von 9-13 Uhr, 15-17 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist deren Einsatz nicht erlaubt.

Lärm durch Kinder, Hundegebell, Feiern ist Montag bis Samstag sowie an Sonn- und Feiertagen von 7-9 Uhr, 9-13 Uhr, 15-17 Uhr, 17-20 Uhr, 20-22 Uhr erlaubt.

Zu beachten: Die Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr ist in einigen Bundesländern nicht mehr vorgeschrieben, wird aber oft auf kommunaler Ebene, etwa in Kurorten, angeordnet.

Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie!


Vorheriger Artikel:

Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social Media-Kanälen.

Mahis & Müller Immobilien GmbH
Augustinerweg 11
52076 Aachen

Tel.: 0241 – 475 854 65

Kontaktformular

Anrede*
Vorname*
Nachname*
Telefon*
E-Mail*
Nachricht
Einverständnis*
Datenschutz*
  • Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
* Pflichtfelder