21.05.2020
Heute lassen wir alle Väter hochleben!

Ihr Team von #MahisMüllerImmobilien - rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie.
18.05.2020
Die Teilung der Makler-Courtage ist bald Gesetz.

Der Deutsche Bundestag hat Ende letzter Woche beschlossen, dass beim Erwerb von Wohnimmobilien die Courtage des beteiligten Maklers maximal zur Hälfte auf den Käufer abgewälzt werden darf. Eine Vereinbarung zur Übernahme der Maklerprovision ist daher künftig nur wirksam, wenn die Partei, die den Makler beauftragt hat, zur Zahlung der Provision in mindestens gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Die andere Partei soll ihren Anteil auch erst dann zahlen müssen, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist. Sofern der Makler von beiden Parteien den Auftrag erhält und deshalb sowohl die Interessen des Verkäufers als auch des Käufers wahrnimmt, soll er nach dem Gesetzesentwurf künftig mit beiden Parteien eine Provision nur in gleicher Höhe vereinbaren können. Beide Parteien tragen dann im Ergebnis jeweils die Hälfte der gesamten Provision. Vereinbarungen über unterschiedliche Provisionshöhen können in diesem Fall nicht wirksam geschlossen werden.
Zudem soll vorgeschrieben sein, dass Maklerverträge in Textform verfasst sein müssen. Ausreichend für den Abschluss eines Maklervertrags ist dann unter anderem eine E-Mail.
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11.05.2020
Unser Wissen - kompakt für Sie aufbereitet!

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11.05.2020
"Die Gesundheit ist wahrer Reichtum - und nicht Gold- und Silberstücke." (Mahatma Gandhi)

Kommen Sie gesund in die neue Woche - Ihr Team von #MahisMüllerImmobilien.
10.05.2020
Ein großes Dankeschön an alle Mütter - es ist schön, dass es Euch gibt!

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08.05.2020
Auf gehts hochmotiviert in eine neue Woche!

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30.04.2020
Die perfekte Lektüre für Immobilien-Experten - am besten gleich anfordern!

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29.04.2020
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29.04.2020
Miete zahlen in Corona-Zeiten: Was Mieter wissen sollten.

Ein interessanter Artikel aus der Süddeutschen Zeitung fasst zusammen, was Mieter jetzt unbedingt beachten sollten.
- Mieter müssen in jedem Fall weiterhin die volle Miete zahlen – und zwar unabhängig von ihrer Betroffenheit durch die Corona-Krise und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Hieran hat sich auch durch das Covid-19-Pandemie-Gesetz nichts geändert. Das Pandemie-Gesetz gewährt Pächtern und Mietern lediglich einen besseren Schutz vor Kündigungen.
- Vermieter dürfen laut der neuen Kündigungsbeschränkung das Mietverhältnis nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet. Allerdings gilt das nur, wenn die Zahlungsschwierigkeiten auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beruhen. Der Mieter muss laut Gesetz diesen Zusammenhang glaubhaft machen, im Sinne einer eidesstattlichen Versicherung. Und Mieter müssen aufzeigen, dass sie keine finanziellen Rücklagen mehr haben.
- Mieter sind gut beraten, immer erst das Gespräch mit dem Eigentümer zu suchen. Sehr viele Vermieter haben Verständnis für die aktuelle Situation.
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17.04.2020
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