21.08.2020
Nachbarschaftsrecht: Whirlpool auf der Terrasse.

Nachbarschaftsrecht: Whirlpool auf der Terrasse.
Ein Wohnungseigentümer hatte einen Whirlpool auf der Terrasse aufgestellt. Er fasste 1200 Liter Wasser. Fünf Personen konnten sich gleichzeitig darin aufhalten. Daraufhin beschwerten sich allerdings seine unterliegenden Nachbarn. Auch eine Dämmmatte half nicht, die Vibrationen zu beseitigen. Das Amtsgericht Reutlingen entscheid, dass der Whirlpool wieder abgeschafft werden musste (3.9.2013, 9 C 1190/12, ZMR 2014, 163).
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie!
19.08.2020
Nachbarschaftsrecht: Sauna im Garten.

Nachbarschaftsrecht: Sauna im Garten.
Wer eine Sauna im Garten plant, sollte darauf achten, dass er den erforderlichen Grenzabstand zum Nachbarn nicht unterschreitet. So hatte ein Immobilieneigentümer eine Sauna mit Holzofen 2,50 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt errichtet. Darüber beschwerten sich seine Nachbarn. Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied, dass er mindestens drei Meter Abstand zu seinem Nachbarn einhalten muss (20.10.2008, 4 K 788/08).
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie!
17.08.2020
Nachbarschaftsrecht: Ist ein Schwimmbad im Garten erlaubt?

Nachbarschaftsrecht: Ist ein Schwimmbad im Garten erlaubt?
Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein 90 cm hohes mobiles Becken mit einem Durchmesser von 3,50 Metern aufstellt, sollte besser vorher seine Nachbarn um Erlaubnis fragen. Nach den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer müssen bestimmte Mindestabstände zum Nachbargrundstück nämlich eingehalten werden, wenn durch Baumaßnahmen das Grundstück verändert wird, um einen Pool zu bauen. Beispiel Kammergericht Berlin: Ein Wohnungseigentümer stellte ein großes Schwimmbecken in seinem Garten auf, ohne vorher mit den Nachbarn zu sprechen. Der Miteigentümer verklagte ihn und argumentierte, das Becken im Garten zerstöre den optischen Gesamteindruck des Anwesens. Er bekam Recht (Beschluss v. 19.6.2007, 24 W 5/07).
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie!
07.08.2020
BAU 2021: Für die Architekten gesetzt.

BAU 2021: Für die Architekten gesetzt.
Allen schlechten Nachrichten zum Trotz: Die Weltleitmesse BAU steht rund ein halbes Jahr vor Messebeginn gut da. Die 18 Messehallen sind zu Dreivierteln fest gebucht. Das entspricht dem Niveau von vor zwei Jahren. So ist die Nachfrage aus dem Ausland größer denn je. Fakt ist auch: Absagen – vorrangig deutscher Hersteller – stehen Ausstellungsbereiche gegenüber, die wie eine Wand hinter der BAU stehen und bei denen die Nachfrage teilweise größer ist als die zur Verfügung stehenden Flächen.
Noch läuft es, verglichen mit anderen Branchen, einigermaßen rund am Bau. Volle Auftragsbücher aus dem Bau-Boom der vergangenen Jahre sorgen für eine gute Auslastung der Betriebe. Das könnte sich jedoch spätestens 2021 ändern, denn die Baubranche treffen wirtschaftliche Einbrüche meist zeitversetzt. Der Staat als einer der größten Auftraggeber der Bauwirtschaft wird sich angesichts seiner Schuldenlast mit Investitionen zurückhalten, ebenso wie der private Auftraggeber.
Quo vadis, Bauwirtschaft? Das jüngste ifo-Konjunkturbarometer (06/2020), rechnet bereits in den kommenden Monaten mit einem spürbaren Rückgang für das Bauhauptgewerbe. Auch für das Baugewerbe erwartet der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, ZDB, dass „der pandemiebedingte Einbruch“ im zweiten Halbjahr 2020 „noch bevorsteht“. Und was den Export angeht: Der ist mit Corona in einigen Branchen komplett eingebrochen, insbesondere in stark betroffenen Ländern wie Frankreich, Spanien oder den USA.
Schweigende Mehrheit für die BAU: Vor diesem Hintergrund sprechen sich zahlreiche Unternehmen, sozusagen die schweigende Mehrheit, für eine Austragung der BAU 2021 aus. Die BAU, so der Tenor, könnte ein starkes Signal setzen und, wie so oft in den vergangenen Jahren, Aufbruchstimmung erzeugen, auch und erst recht in Corona-Zeiten.
03.08.2020
Mehrwertsteuersenkung – So profitieren Hausbesitzer.

Mehrwertsteuersenkung – So profitieren Hausbesitzer.
Bis zum 31. Dezember 2020 senkt der Staat die Mehrwertsteuer. Gerade für Hausbesitzer ergeben sich dadurch viele Möglichkeiten, Geld einzusparen – nicht nur bei größeren Investitionen, sondern auch bei den laufenden Kosten.
Entlastung bei den laufenden Kosten: Die großen Energie- und Wasserversorger wollen die Mehrwertsteuersenkung über die jährliche Abrechnung an ihre Kunden weitergeben. Die Unternehmen können dabei die beiden Halbjahre getrennt abrechnen oder aber den geltenden Steuersatz auf den gesamten Abrechnungszeitraum anwenden, wenn die Schlussrechnung zwischen Juli und Dezember ansteht. Doch wie viel Geld lässt sich dadurch sparen? Die Verbraucherzentrale NRW hat berechnet, dass ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch von 4.250 kWh im Jahr zwischen Juli und Dezember etwa 16 Euro einspart. Ähnlich sieht es bei der Gasrechnung aus: Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr ergeben sich Einsparungen von rund 14 Euro.
Auch wenn sich die Mehrwertsteuersenkung bei den einzelnen Posten kaum bemerkbar macht: Zusammen mit den wöchentlichen Einkäufen können sich die Ersparnisse zu einem stattlichen Betrag aufsummieren. Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gehen davon aus, dass die Gesamtersparnis für Familien – je nach Einkommen – zwischen 50 und 116 Euro pro Monat liegt. Geld, das sich an anderer Stelle wieder in das Haus investieren lässt.
Zeit für Neuanschaffungen: Gerade bei Waren mit einem hohen Anschaffungswert oder auch bei Handwerkerleistungen ist das Sparpotenzial groß. Die neue Einrichtung, die Gestaltung der Außenanlagen, der Dachausbau oder auch die Installation eines Smart-Home-Systems: Oft werden beim Hausbau Investitionen aus Kostengründen aufgeschoben. Jetzt ist der beste Zeitpunkt, diese endlich in Angriff zu nehmen. So kostet ein Fernseher, der inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer für 999 Euro angeboten wurde, jetzt nur noch 973,82 Euro.
Achtung: Maßgeblich für den reduzierten Steuersatz ist der Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Abschluss der Arbeiten, nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum. Für Hausbesitzer, die ein größeres Projekt planen, empfiehlt sich daher die Vereinbarung von Teilleistungen. Sollte es zu Verzögerungen kommen, laufen sie nicht Gefahr, dass sie im nächsten Jahr 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Gesamtrechnung zahlen müssen.
Doch wie bei allen Investitionen gilt: Hausbesitzer sollten sich nicht finanziell übernehmen, sondern auch Rücklagen schaffen. Schließlich müssen die eigenen vier Wände kontinuierlich instandgehalten werden. Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt, im Monat 1 Euro pro Quadratmeter zurückzulegen, um gut abgesichert zu sein.
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie!
31.07.2020
Preise für Wohnimmobilien weiterhin solide im Wachstum.

Preise für Wohnimmobilien weiterhin solide im Wachstum.
Sicherlich zu weit gegriffen wäre die Hypothese, dass das Coronavirus für einen weiteren Anstieg der Wohn Immobilienpreise verantwortlich sein könnte. Die unverändert starke Preisentwicklung zeigt aber auch, dass das Virus die Nachfrage bislang nicht nennenswert schwächen konnte. Zwar weist der Europace Hauspreis Gesamtindex im Juni mit 178,51 Punkten im Vergleich zum Vormonat lediglich einen leichten Anstieg von 0,57 Prozent aus und verzeichnet somit die geringste Steigerung seit Jahreswechsel. Gleichzeitig ist er in den vergangenen sechs Monaten um fast zehn Index Punkte gestiegen, was im Vergleich zum vor Jahres Monat eine Steigerung von 10,39 Prozent entspricht.
Mit 184,53 Index Punkten, einer Steigerung von 0,64 % seit der Erhebung der Zahlen aus dem Vormonat liegen die Neubauten zwar auch diesen Monat wieder an der Spitze der Europace Huaspreise, verzeichnen aber mit 7,98 % den geringsten Anstieg im Vergleich zum Vorjahresmonat seit Juli 2019.
Weiterhin stabil entwickeln sich auch die Preise für Eigentumswohnungen. Seit dem Vormonat stiegen diese um 0,52 Prozent auf 183,48 Punkte an, das entspricht 11,79 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Schlusslicht, aber nicht minder solide, zeigt sich auch die Preisentwicklung im Segment der Bestandshäuser. Mit 167,52 Indexpunkten einem Anstieg von 0,53 Prozent im Vergleich zum Vormonat und 11,59 Prozent zum Vorjahresmonat, nähern sie sich den anderen Segmenten kontinuierlich weiter an. Die vergangenen Wochen haben folgendes gezeigt: erstens, ist der deutsche Wohnimmobilienmarkt äußerst robust. Zweitens, um seine Entwicklung tiefergehend zu beeinflussen, bedarf es längerfristiger Störungen. Und drittens, die Nachfrage nach Wohnraum ist ungebrochen hoch.
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie.
28.07.2020
Expertenmeinung: Baugenehmigungen - Neubau nicht den Weg versperren.

Expertenmeinung: Baugenehmigungen - Neubau nicht den Weg versperren.
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist im Mai 2020 in Deutschland der Bau von insgesamt 32.000 Wohnungen genehmigt worden. Die seien 3,9 % mehr Baugenehmigungen als im Mai 2019. Besonders deutlich sei die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gestiegen (+8,7 %). Diese Zahlen sind erfreulich. Aber damit wir hier nicht einen Einbruch erleben, brauchen wir ein Regulierungsmoratorium. Nur, wenn Planer, Entwickler und Investoren in Zukunft mit sicheren Rahmenbedingungen rechnen können, werden wir diesen Weg weitergehen können. Diskussionen um Mietenstopps, Mietendeckel und Enteignungen sind angesichts der vielerorts noch immer angespannten Wohnungsmärkten nicht zielführend, insbesondere nicht für diejenigen, die eine Wohnung suchen.
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie.
24.07.2020
Umfrage: Wie wie reagieren die Immobilienmärkte auf die Lockerungen?

Umfrage: Wie wie reagieren die Immobilienmärkte auf die Lockerungen?
Mit den Lockerungen der globalen Restriktionen atmet auch die Immobilienwelt langsam wieder auf. Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die Savills zwischen dem 3. und 5. Juni 2020 in insgesamt 33 Ländern durchgeführt hat. Befragt wurden die jeweiligen Research-Experten des Immobiliendienstleisters. In 30 % der untersuchten Märkte ist die Nachfrage auf den Nutzerseite nach Ende des Lockdowns gestiegen. Dort, wo die Aufhebung der Restriktionen bereits erfolgt ist oder in naher Zukunft liegt, werden sogar Werte von 34 % erzielt. Zweidrittel davon befinden sich im asiatisch-pazifischen Raum.
Nachfolgend die Ergebnisse im Überblick:
- Anstieg der Nutzernachfrage nach weltweiten Lockdowns sehen 30 % der Befragten.
- Logistik- und Gesundheitssektor sowie Wohninvestmentmarkt sind am widerstandsfähigsten.
- Reisebeschränkungen hemmen länderübergreifende Investitionen, inländische Anleger dominieren die Märkte.
Insbesondere für das Logistiksegment sind die Aussichten positiv. Der Umfrage zufolge gehen 79 % der Befragten davon aus, dass es im zweiten Halbjahr 2020 einen Anstieg des Transaktionsvolumens geben und sich dieser Trend auch in den Folgejahren fortsetzen wird. Grund hierfür sind die hohe Investorennachfrage und die niedrigen Leerstandsraten. Nach dem Sektor für Logistikimmobilien deutet die Umfrage auch darauf hin, dass sich Produkte aus dem Gesundheitswesen und auch Wohnobjekte als besonders widerstandsfähig erweisen. Während der Großteil der Befragten von stabilen oder nur leicht sinkenden Mieten ausgeht, wird für einige Länder sogar ein geringes Mietwachstum vorausgesagt.
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie.
13.07.2020
Einzelhandel: Besucherzahlen nähern sich wieder Vor-Corona-Niveau.

Einzelhandel: Besucherzahlen nähern sich wieder Vor-Corona-Niveau.
Mit der Ausbreitung von COVID-19 in Deutschland gingen die Besucherzahlen rund um die Einzelhandelslagen Innenstädte, Shopping-Center und Fachmarktzentren ab Ende Februar zurück. Den Tiefpunkt markiert dabei die Woche nach dem Start des bundesweiten Lockdowns (23. bis 29. März), in der lediglich 41 Prozent der Vor-Corona-Frequenz zu verzeichnen war. Seit der Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung des Virus nähern sich die Besucherzahlen in allen Einkaufslagen den Werten vor Ausbruch der Pandemie. Vor allem Fachmarktzentren sind wieder fast auf Vor-Corona-Niveau. Das zeigen die Besucherfrequenzen 2020, die GfK zusammen mit wetter.com erhebt.
Mit der Lockerung der eingeführten Maßnahmen und der Eröffnung der Einzelhandelsgeschäfte unter 800m² in der Woche vom 20. bis 26. April stiegen auch die Besucherzahlen wieder stärker an. Bundesweit erhöhte sich die Einzelhandelsfrequenz um 14 Prozentpunkte im Vergleich zur Vorwoche (auf 55 Prozent des Vor-Corona-Niveaus). Sie wächst seitdem weiter. In der Woche vom 15. bis 21. Juni lag die Besucherfrequenz nur noch 16 Prozent unter Vor-Corona-Niveau. Bei den Bundesländern bildete Berlin das Schlusslicht mit 27 Prozent unter Vor-Corona-Niveau in jener Woche. In Mecklenburg-Vorpommern wurden hingegen 11 Prozent mehr Besucher an allen Einkaufslagen gemessen als Ende Februar.
Besucherzahlen in Fachmarktzentren fast auf Vor-Corona-Niveau: Nimmt man die drei Einkaufslagen einzeln unter die Lupe, erkennt man, dass sich vor allem die Besucherzahlen in Fachmarktzentren fast komplett erholt haben. Bundesweit waren dort in der Woche vom 15. bis 21. Juni lediglich 7 Prozent weniger Menschen unterwegs als vor der Pandemie, drei Wochen zuvor lag die Differenz sogar bei nur 4 Prozent. Auch die Zahlen in den deutschen Innenstädten (-16 Prozent in der Woche vom 15. bis 21. Juni) und Shopping-Centern (-19 Prozent) steigen weiter an und nähern sich wieder dem Vor-Corona-Niveau – wenn auch deutlich langsamer.
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie!
08.07.2020
Gewohnheitsrecht bei Immobilien.

Gewohnheitsrecht bei Immobilien.
Das ist beispielsweise beim Wegerecht der Fall. Bei diesem können sich Grundstückseigentümer heute nicht mehr auf ein Gewohnheitsrecht berufen. Das bekräftigte der Bundesgerichtshof im Januar 2020 mit einem Urteil (Az.: V ZR 155/18). Weiterhin gültig bleiben Wegerechte, die aufgrund einer Grunddienstbarkeit, eines Vertrages oder die gesetzlich aus Gründen eines Notwegerechts bestehen. Dies ist im BGB im Paragrafen 917 geregelt . Dann sind aber die betroffenen Nachbarn durch eine Geldrente zu entschädigen. Konkret bedeutet das: Wenn es überhaupt keinen Zugang zum Grundstück gibt, so gibt es ein Notwegerecht. Ist der vermeintliche Notweg aber lediglich bequemer als eine vorhandene Verbindung, so gibt es kein Notwegerecht.
Überbau auf das Nachbargrundstück.
Ragt ein Bauwerk auf das Nachbargrundstück, so hat der Nachbar diesen Zustand in der Regel zu akzeptieren. „Ein Grenzüberbau ist zu dulden, wenn der Bauherr weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat und der Nachbar nicht vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung widersprach,“ so Rechtsexpertin Klinger. Das gilt nur dann nicht, wenn der Eigentümer mit voller Absicht oder grob Fahrlässig aufs Nachbargrundstück baute (BGB; § 912). Allerdings muss der Nachbar auch hier durch eine Geldrente entschädigt werden.
Gewohnheitsrechte im Garten.
Wie groß der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und einem Baum sein muss, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt, sondern steht in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer. Oft muss zumindest bei Bäumen, die sehr groß und ausladend werden können, ein Grenzabstand von vier oder fünf Metern eingehalten werden. Ein Nachbar, der befürchtet, dass ein Baum später einmal sehr groß werden kann, kann innerhalb einer Frist fordern, dass der Baum beseitigt wird, sofern die vorgeschriebenen Grenzabstände nicht eingehalten wurden. Die Fristen sind ebenfalls in den jeweiligen Nachbarschaftsgesetzen geregelt.
Auch was die Nutzung eines Gartens durch Mieter betrifft, kann ein Gewohnheitsrecht entstehen. Duldet der Vermieter lange Zeit die Nutzung eines Gartens durch Kinder, so kann er dies später nicht mehr untersagen. Das gilt sogar für die Freunde dieser Kinder, urteilte schon vor längerer Zeit das Amtsgericht Solingen (Az.: 11 C 235/78).
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Rufen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie: TEL. 0241 47585465.
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien - rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie.