29.07.2021
KOSTENTEILUNG BEIM CO2-PREIS.

Die Bundesregierung hat am 12. Mai als Maßnahme zum geänderten Klimaschutzgesetz beschlossen, dass Vermieter künftig die Hälfte der Zusatzkosten übernehmen sollen, die im Rahmen von Mietverhältnissen durch den seit 1. Januar geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas entstehen. Nach der bisher geltenden Regelung können Vermieter die Kosten ganz auf Mieter abwälzen. Haus & Grund Deutschland fordert, dass Mieter auch nach Einführung eines CO2-Preises auf Gas und Heizöl weiterhin vollständig für ihre Heizkosten aufkommen müssen. Nur dann kann der CO2-Preis klima schonend wirken, denn Vermieter haben keinen Einfluss auf das Heizverhalten und den Warmwasserverbrauch ihrer Mieter. Beides ist maßgebend für den CO2-Ausstoß und die daraus entstehenden Kosten. Folglich muss der CO2-Preis auch bei den Mietern ankommen, um eine Lenkungsfunktion zu entfalten. In dieser Sache ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Vgl. Bayerische Hausbesitzerzeitung 06/2021
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien - rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie!
23.07.2021
DAS BETRIEBSKOSTENPRIVILEG BEI DEN KABEL-TV-KOSTEN WIRD FALLEN.

DAS BETRIEBSKOSTENPRIVILEG BEI DEN KABEL-TV-KOSTEN WIRD FALLEN.
Ca. 12,5 Millionen Haushalte in Deutschland erhalten die TV-Grundversorgung über Breitbandnetze als Teil der Wohnungsmiete. Die monatlichen Kabelgebühren und die Urheberrechtesabgaben an die TV-Sender kann der Vermieter bislang als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Das wird sich bald ändern, denn der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 dem Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts abschließend zugestimmt. Die TKG-Novelle schlägt fest, dass die Kosten für TV-Kabelverträge, die vom Vermieter abgeschlossen worden sind, künftig nicht mehr auf die Betriebskosten umgelegt werden dürfen. Doch es gibt eine Übergangsfrist: bis zum 30. Juni 2024 gilt noch das Nebenkostenprivileg (auch Umlagefähigkeit). Ab dem 1. Juli 2024 haben nun die Mieter die Wahlfreiheit und können selbst bestimmen, welchen Anbieter sie haben wollen, oder ob sie ganz verzichten. Gleichzeitig soll die Umlage der Kosten für eine moderne gebäudeinterne Glasfasernetzinfrastruktur gepusht werden. Hat ein Wohnungsvermieter neue Glasfaserleitungen verlegen lassen, kann er seinen Mietern „Bereitstellungsentgelt“ berechnen. Der Umlagebetrag wird auf maximal 60 € pro Jahr und Wohnung (insgesamt höchstens 540 €) begrenzt und wird zeitlich befristet gelten, regelmäßig bis fünf Jahre, höchstens neun Jahre. Dieses sogenannte „Glasfaserbereitstellungsentgelt“ soll als Betriebskosten umlagefähig werden. Die wesentlichen Teile des TkMoG treten am 1. Dezember 2021 in Kraft.
Vgl. Bayerische Hausbesitzerzeitung 06/2021
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien - rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie!
20.07.2021
UMWANDLUNG VON MIETWOHNUNGEN MUSS GENEHMIGT WERDEN.

Das Baulandmobilisierungsgesetz kommt, und mit ihm ein befristeter Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Ein direktes Umwandlungsverbot ist es nicht, doch wer Mietwohnungen im großen Stil verkaufen will, braucht künftig - vorerst befristet bis Ende 2025 - eine Genehmigung. Der Bundestag hat über den Entwurf der Bundesregierung für ein Baulandmobilisierungsgesetz in 2. und 3. Lesung am 7. Mai 2021 abgestimmt. Die verabschiedeten Regelungen führen zu einer weiteren Verschärfung der Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen in die Eigentumsrechte. Das Umwandlungsverbot soll künftig für alle Gebiete in Deutschland verbindlich werden, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt. Die Landesregierungen dürfen diese Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung bestimmen. Nach dem Baulandmobilisierungsgesetz werden Gebäude vom neuen Umwandlungsverbot ausgenommen, in denen sich nicht mehr als fünf Wohnungen befinden. Die Bundesländer können die Anzahl der Wohnungen zwischen 3 und 15 anpassen.
- Den Kommunen wird zukünftig die Möglichkeit eingeräumt, ein Grundstück im Rahmen des Vorkaufsrechts nur zum Verkehrswert zu erwerben. Der Gesetzgeber übergeht den vertraglich vereinbarten Kaufpreis, um eine Preisdämpfung für die Gemeinde zu erreichen.
- Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach Paragraph 13 A BauGB soll auch für die Aufhebung von Bebauungspläne gelten.
- Die Einführung des geplanten Ersatzgeldes entfällt und damit eine alternative Kompensationsmöglichkeit bei nicht vermeidbaren und nicht anderweitig ausgleichbaren, in einem Bebauungsplan vorgesehenen Eingriffen in Natur und Landschaft.
Vgl. Bayerische Hausbesitzerzeitung 06/2021
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien - rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie!
16.07.2021
EIGENE GARAGE – EIN LOHNENDES INVESTMENT.

Wenn das Grundstück groß genug ist, empfiehlt es sich, in eine Garage oder ein Carport zu investieren. Nicht nur in der kalten Jahreszeit können Eigentümer hiervon profitieren. Fahrzeuge, die in einer Garage stehen, sind bei Wind und Wetter geschützt und kommen folglich mit weniger Pflege aus. Auch sind Fahrzeug, die in einer Garage geparkt werden können, viel besser vor Diebstahl geschützt. Einige Versicherungsunternehmen bieten Besitzern von Garagenwagen aus diesen Gründen zusätzliche Vergünstigungen an. Auch für die Steigerung des Immobilienwerts ist das Vorhandensein einer Garage nicht unerheblich: Für viele mögliche Käufer ist eine Garage oder ein Carport ein wichtiges Entscheidungskriterium.
UNSER FAZIT
• Wie viel Geld in Renovierungsmaßnahmen investiert werden sollte, ist immer eine individuelle Entscheidung.
• Ob sich eine bestimmte Maßnahme vor dem Hausverkauf lohnt, ist meist abhängig von der Käuferzielgruppe und der jeweiligen Verkaufssituation.
• Generell gilt: Je teurer die Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten sind, desto höher fällt der Verkaufspreis beim Immobilienverkauf aus. Allerdings können auch bereits kleine Arbeiten für eine positive Wertentwicklung sorgen
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie.
15.07.2021
ENERGETISCHE SANIERUNG.

Wenn die Immobilie nicht über eine moderne Heizungsanlage verfügt, das Objekt schlecht gedämmt ist oder wenn es durch die Fenster zieht, dann sollte unbedingt geprüft werden, an welchen Stellen Energie vergeudet wird.
Mit der Hilfe eines Profis können Eigentümer im Anschluss die energetische Immobiliensanierung in Auftrag geben. Unter Umständen entscheiden sich Eigentümer im Rahmen der Maßnahmen direkt für den Umstieg auf alternative Energien. Vielleicht müssen aber auch die Fassade neu gedämmt oder die Fenster ausgetauscht werden.
Durch eine energetische Sanierung können die Kosten für Energie langfristig gesenkt werden. Gleichzeitig tun Eigentümer der Umwelt und dem Klima etwas Gutes.
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie.
09.07.2021
MEHR PLATZ = WERTSTEIGERUNG!

Besonders in großen Städten ist Platz Mangelware. Jeder Quadratmeter wird genutzt und erhöht den Verkehrswert einer Immobilie. Wer im Haus noch Reserven hat, sollte diese unbedingt nutzen. Durch den Ausbau des Dachbodens können beispielsweise weitere Quadratmeter geschaffen werden, die zusätzlichen Raum für Kinder oder für ein modernes Arbeitszimmer bieten.
Möglicherweise ist auch ein Anbau möglich. Vorausgesetzt, das Grundstück erlaubt dies. Wichtig ist nur, dass die Optik der Immobilie durch Aus- und Anbauten nicht negativ beeinflusst wird.
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie.
05.07.2021
EMPFEHLENSWERTE MODERNISIERUNGSMASSNAHMEN VOR DEM HAUSVERKAUF.

Die folgenden Maßnahmen sind momentan besonders beliebt:
• Badezimmer-Modernisierung
• große Grundrisse
• moderne Heizungsanlage
• exklusiver Innenausbau mit Materialen (wie zum Beispiel Naturstein, Parkett oder Holz)
Andere Maßnahmen, wie beispielsweise der Einbau neuer Fenster, eines Kaminofens oder auch die Neugestaltung des Gartens wirken sich nicht zwangsläufig wertsteigernd aus. Vor dem Verkauf ist es immer sinnvoll, sich zu den einzelnen Maßnahmen und deren möglicher Wirkung von einem Experten beraten zu lassen. Mithilfe eines Verkehrswertgutachtens kann ein Fachmann den derzeitigen Wert der Immobilie bestimmen und gleichzeitig aufschlüsseln, welche Wertsteigerungen mit welchen Maßnahmen erzielt werden können.
Als besonders lohnenswert gelten zur Zeit Investitionen in die energetische Sanierung von Objekten. Dämmungen, der Einbau eines neuen Heizkessels oder Solar-Panels werden momentan besonders häufig nachgefragt. Ob eine dieser Maßnahmen infrage kommt, ist abhängig von der Lage des Objekts. Einige der Maßnahmen werden aktuell staatlich gefördert. Gerade bei Dämmungen und erneuerbaren Energien haben Eigentümer gute Chancen auf den Erhalt von Fördergeldern.
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie.
01.07.2021
CLEVER EINKOMMENSSTEUER SPAREN – DURCH EINE MODERNISIERUNG.

Sparen können Hauseigentümer bei Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Eigentümer von selbstgenutzten Objekten können gemäß § 35 Einkommenssteuergesetz 20 Prozent der Lohnkosten bis zu einem Maximalbetrag von aktuell 1.200 Euro von ihrer Einkommensteuer absetzen. Die steuerliche Absetzbarkeit ist allerdings nicht mit anderen staatlichen Fördergeldern kombinierbar.
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie.
29.06.2021
SO STEIGERN SIE DEN WERT IHRER IMMOBILIE FÜR DEN VERKAUF.

Das derzeitig niedrige Zinsniveau in Deutschland und der allgemeine Trend zum Wohnen in den eigenen vier Wänden wirkt sich positiv auf die Nachfrage nach Immobilien aus. Wenn Sie planen, eine Immobilie zu verkaufen, dann sollten Sie den Verkauf möglichst lange im Vorfeld strategisch planen. Bei der Planung sollten unbedingt wertsteigernde Maßnahmen ergriffen werden, um die Immobilie für mögliche Käufer interessanter zu machen.
Maßnahmen zur Werterhaltung und zur Steigerung des Wertes – die Unterschiede:
Zwischen den Maßnahmen zur Werterhaltung und Steigerung des Wertes von Immobilien gibt es Unterschiede. Mithilfe von Instandhaltungsmaßnahmen (wie zum Beispiel dem Austausch defekter Dachziegel) kann der Zerfall aufgehalten und somit der Wert des Objekts erhalten werden. Eine Steigerung des Wertes einer Immobilie kann durch Instandhaltungsmaßnahmen jedoch nicht erzielt werden. Wertsteigernde Maßnahmen (wie zum Beispiel Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Beschaffenheit eines Objekts) verbessern allerdings den allgemeinen Zustand und können folglich zu einem höheren Verkaufserlös führen.
Erfahren Sie in den nächsten Tagen hier, welche Maßnahmen sinnvoll sind und womit sich Steuern sparen lassen.
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie.
23.06.2021
Ästhetik – Nachbars kritischer Blick.
