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Aktuelles

Siegel

28.01.2022

IST IHR HAUS WINTERTAUGLICH?

In einer schneeigen Kulisse sieht man im Halbdunklen von umrisshaften Nadelbäumen umringt erleuchtete Häuser.

Auch wenn sich der Winter bisher von seiner sanften Seite gezeigt hat – die Monate Januar bis März bringen meist noch Schnee und Eis mit sich. Eigentümer tun gut daran, auf einen möglichen Wintereinbruch gut vorbereitet zu sein.

Wasserleitungen gegen den Frost schützen:

Schützen Sie alle Wasserleitungen im und am Haus vor dem Zufrieren. Der Frost kann die Rohre aufsprengen. Im Haus vermeiden Sie Frostschäden am besten dadurch, dass Sie die Innenräume nie komplett auskühlen lassen, sondern sie stets zumindest minimal beheizen. Achten Sie darauf, dass die Leitungen in Räumen ohne Heizung und im Außenbereich bei hohen Minusgraden kein Wasser mehr führen. Sperren Sie die Leitungen in den gefährdeten Bereichen ab und öffnen Sie den Hahn, damit das Wasser, das sich noch im Rohr befindet, abfließen kann. Ist eine Wasserleitung trotzdem eingefroren, muss sofort gehandelt werden: Das Wasser abdrehen, die Hähne öffnen und einen Installateur informieren. Bitte legen Sie nicht mit Lötkolben oder Heizstrahler selbst Hand an: Mit solchen Erste-Hilfe-Maßnahmen hat schon mancher Hausbesitzer sein Heim in Brand gesteckt!

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25.01.2022

INFORMATIONSPFLICHTEN DER VERMIETER UND VERWALTER IM RAHMEN DES ZENSUS 2022

heller Raum mit Wendeltreppe und stylischem Interieur

Am 15. Mai 2022 wird wieder gezählt. Mit dem Zensusgesetz 2022 werden im Rahmen der gesonderten Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) rund 17,5 Millionen Eigentümer sowie Verwalter von Wohnraum verpflichtet, Auskunft über bestimmte Angaben zu den von ihnen vermieteten Wohnungen zu geben. Zum Stichtag müssen dann Eigentümer, Vermieter und Immobilienverwalter Informationen zu Wohnungen und Gebäuden an die Statistischen Ämter übermitteln. Dies dient der Erfüllung der EU-Verordnung Zensus (EG) Nr. 763/2008.

Die Auskunftspflicht umfasst im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 auch die einmalige Mitteilung der Vor- und Nachnamen von bis zu zwei Bewohnern. Dies soll der statistischen Generierung von Haushalten dienen, um zu ermitteln, welche Personen an einer Anschrift in welchen konkreten Wohnverhältnissen leben.

Weitere Informationen unter www.zensus2022.de

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21.01.2022

NEUER BEWERTUNGSMASSSTAB FÜR GRUNDSTEUER

Auf einem schwarzen Tisch liegen eine helle Mappe mit Dokumenten sowie ein Smartphone auf dem der Taschenrechner geöffnet ist.

Durch die Reform der Grundsteuer soll 2025 der neue Grundsteuerwert den veralteten Einheitswert ablösen. Dazu müssen derzeit bundesweit alle Grundstücke neu bewertet werden. Hierzu ist der 1. Januar 2022 der erste Stichtag. Das bedeutet, das Finanzamt legt den Wert des Grundbesitzes fest, den er am 1. Januar 2022 hat. Die künftige Grundsteuer wird sich dann an diesem Wert Orientieren.

Viele Daten für die Neuberechnung hat das zuständige Finanzamt bereits, einige andere müssen jedoch durch die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte noch übermittelt werden. Die Erklärung können ab Juli 2022 über Elster auch digital übermittelt werden. Bis spätestens 31. Oktober 2022 müssen sie beim Finanzamt eingegangen sein. Fristverlängerungen sind aber unter Umständen möglich und bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

Grundstücksbesitzer erhalten dann innerhalb der nächsten Jahre einen Feststellungsbescheid, in dem der neue Grundsteuerwert, die Steuermesszahl sowie der Steuermessbetrag mitgeteilt wird. Ab 2025 folgen dann die Grundsteuerbescheide der Gemeinden mit der neuen Grundsteuer.

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19.01.2022

AUSLAUF DER SONDER-AFA

Modernes kastiges Haus vor blauem mit leichten Seidenwolkenbedecktem Himmel.

Von der Sonder-AfA profitierte jeder, der durch einen Neubau, eine Dachaufstockung, Dachausbau oder eine Umwidmung von Gewerbeflächen neue Mietwohnungen geschaffen hat. Die Sonder-Afa war jedoch von Beginn an zeitlich begrenzt und wurde nur für Projekte gewährt, für die nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 ein Bauantrag gestellt wurde. Voraussetzung war außerdem, dass die Wohnungen mindestens 10 Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet werden. Am 31. Dezember 2021 endet die Frist für die Sonder-Abschreibung im Mietwohnungsbau. Ein Ersatz für die Sonder-Afa ist bislang nicht vorgesehen.

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11.01.2022

IMMOBILIENKAUF: ENERGETISCHER ZUSTAND WIRD WICHTIGES KRITERIUM.

Strahlende Retroglühbirne in dunklem Innenraum.

Lage und Preis sind nach wie vor Hauptkriterium für die Immobiliensuche – doch der energetische Zustand wird immer wichtiger. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von Innofact im Auftrag von ImmoScout24

• Lage, Preis und Qualität sind immer noch die ausschlaggebendsten Argumente für eine Immobilie.

• Für ein Drittel der Käufer:innen und Mieter:innen ist der energetische Zustand bei der Immobilienwahl schon jetzt relevant.

• Bei der Bewertung des energetischen Zustands einer Immobilie spielt eine moderne Heizungsanlage die wichtigste Rolle.

• Auf das Jahr gerechnet können Haushalte bei der Wahl energieeffizienter Wohnungen zwischen 74 und 430 Euro Heizkosten sparen.

Für zukünftige Eigentümer:innen sind die Lage mit 72 Prozent, der Kaufpreis mit 69 Prozent und die Qualität der Immobilie mit 56 Prozent die drei wichtigsten Kriterien beim Immobilienkauf. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Bevölkerungsumfrage von ImmoScout24. Vor allem ältere Befragte mit 50-65 Jahren achten deutlich stärker auf die Lage des Kaufobjektes als die jüngere Generation mit 18-29 Jahren (77 Prozent vs. 61 Prozent). Für Mietsuchende spielt der Mietpreis die wichtigste Rolle. So ist der Mietpreis für 80 Prozent der Mietsuchenden ein wichtiger Faktor. Erst dann folgt die Lage. Jeweils ein Drittel der Käufer:innen und Mieter:innen haben den energetischen Zustand unter die drei relevantesten Attribute für eine Immobilie gewählt. Die Ausstattung der Immobilie wird von beiden Gruppen weniger wichtig eingestuft.

Heizungsanlage, Fenster und Dämmung sind die wichtigsten Kriterien für den energetischen Zustand

58 Prozent der Befragten achten bei der Bewertung des energetischen Zustands einer Immobilie am stärksten auf eine moderne Heizungsanlage, gefolgt von Fenstern mit einer Doppelverglasung mit 44 Prozent und einer Dachdämmung mit 37 Prozent sowie die Außenwanddämmung mit 35 Prozent. Vor allem Käufer:innen sind diese Kriterien bei der Immobiliensuche wichtig. Sie können hierauf aber auch einen größeren Einfluss nehmen. Denn anders als Hauseigentümer:innen ist es Mieter:innen nicht möglich in Eigeninitiative auf alternative Heizsysteme wie Wärmepumpe, Solaranlage oder Holzpellet-Heizung umsteigen.

Energieeffiziente Immobilien lohnen sich beim Kauf oder der Anmietung einer Immobilie

44 Prozent der Befragten fühlen Sie sich durch den seit 1. Mai 2021 gesetzlich neu geregelten Energieausweis generell gut über den energetischen Zustand einer Immobilie informiert. Vor allem trifft diese Aussage auf Männer mit 49 Prozent gegenüber Frauen mit nur 39 Prozent zu.

Im Hinblick auf die steigenden Energiepreise kann sich eine energieeffiziente Immobilie lohnen. Eine Datenanalyse von ImmoScout24 zeigt, dass eine Wohnung mit einer guten Energieeffizienzklasse von A+ bis B rund 15 bis 30 Cent pro Quadratmeter Heizkosten einspart.

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07.01.2022

IMMOBILIENVERRENTUNG WIRD EINES DER TOP-THEMEN IM JAHR 2022.

Silhouette zweier Menschen vor einem Sonnenuntergang

Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den Immobilienboom der vergangenen zehn Jahre rechnet DEGIV, Die Gesellschaft für Immobilienverrentung, im kommenden Jahr mit einer weiter wachsenden Nachfrage nach Immobilienverrentungen. Von der positiven Preisentwicklung bei Immobilien profitieren nicht nur Verkäufer, sondern ebenso Senioren, die ihre Immobilie verrenten und bis zum Lebensende weiter in ihr wohnen möchten. Darauf weist die DEGIV (www.degiv.de) hin, die unabhängig zu verschiedenen Modellen der Verrentung berät.

18,1 Millionen Menschen in Deutschland sind 65 Jahre oder älter. Damit bildet die Zielgruppe Senioren einen prozentualen Anteil von rund 22 Prozent an der Gesamtbevölkerung in Deutschland. 2050 wird mehr als jede dritte Person älter als 60 Jahre sein. Nach Beobachtung des Experten besitzen zwar viele Senioren eine oftmals lastenfreie Immobilie. Aber es mangelt ihnen mitunter an Liquidität für das tägliche Leben – beziehungsweise für Extras wie Reisen oder kulturelle Teilhabe oder Finanzierung der Pflege im Alter. Außerdem steigen die Preise und die Lebenshaltungskosten merklich. Die Inflation hat zuletzt die Fünf-Prozent-Marke übersprungen

Mit einer Immobilienverrentung können Senioren mit Wunsch nach mehr finanzieller Freiheit ihre Wohnung oder ihr Haus nach dem Verkauf weiter nutzen – und trennen sich lediglich als Eigentümer vom Objekt.

Die Besonderheiten der Immobilienverrentung haben laut DEGIV auch für Investoren Vorteile: Dadurch, dass der Wohnwert über die erwartete Wohndauer vom Kaufpreis abgezogen wird, werden selbst hochwertige Immobilien in guten Lagen erschwinglich. So können Käufer durch verrentete Immobilien Zugang zu Objekten erhalten, die noch nicht auf dem Markt sind und möglicherweise nie angeboten worden wären.

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04.01.2022

NOVELLIERTE HEIZKOSTENVERORDUNG - VERMIETER IN DER PFLICHT.

Smart-Thermometer an einer weißen Wand

Die novellierte Heizkostenverordnung wurde im Bundesanzeiger bekanntgegeben und trat am 1. Dezember in Kraft. Die Überarbeitung der Verordnung war erforderlich geworden, da der Gesetzgeber von der EU aufgefordert worden war, die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht umzusetzen. Die EED soll die Erreichung der Klimaziele fördern. Große Bedeutung kommt dabei dem Immobiliensektor zu, denn dieser verursacht ein Drittel der CO2-Emissionen. Durch zusätzliche Informationen zum Energieverbrauch sollen Wohnungsnutzer nun noch effizienter mit der zur Verfügung stehenden Energie umgehen.

Anforderungen der Heizkostenverordnung:

Künftig müssen – dies ist ein Kernpunkt der novellierten Heizkostenverordnung – Nutzer monatlich über ihren Verbrauch informiert werden. Dadurch sollen sie schneller auf Sparpotenziale aufmerksam werden. Um die sogenannten Unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) zu ermöglichen, sind fernablesbare Erfassungsgeräte erforderlich. Alle neu eingebauten Erfassungsgeräte müssen nach Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung dieses Kriterium erfüllen. Bereits installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen bis Ende 2026 umgerüstet werden.

Für Abrechnungszeiträume beginnend ab 1.12.2021 erhalten die Nutzer unabhängig von der Messausstattung zusätzliche Abrechnungsinformationen (AI). Dazu gehören beispielsweise Angaben zum Anteil der eingesetzten Energieträger und den erhobenen Steuern und Abgaben, Vergleiche mit einem normierten Durchschnittsnutzer und ein witterungsbereinigter Vergleich mit dem vorhergehenden Abrechnungszeitraum.

Weiterhin hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Erfassungsgeräte, die ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung oder später installiert werden, an ein Smart Meter Gateway anbindbar sein müssen. Zudem müssen sie mit den Systemen anderer Anbieter interoperabel sein.

Pflichten des Vermieters:

Die rechtzeitige Installation fernablesbarer Erfassungsgeräte liegt in der Verantwortung des Vermieters. Für ihn empfiehlt es sich, gemeinsam mit seinem Messdienstleister die Umrüstung zu planen. Sinnvoll ist dabei eine Orientierung an den Eichfristen. Ein vorfristiger Umbau verursacht möglicherweise zusätzliche Kosten. Eine verspätete Entscheidung könnte kurz vor Fristende zu einem Auftragsstau und Kapazitätsengpässen führen.

Sind die fernablesbaren Erfassungsgeräte installiert, so liegt es ebenfalls in der Pflicht des Vermieters, die Unterjährigen Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Hierbei kann der Messdienstleister unterstützen, indem er nach erfolgter Beauftragung die Werte via Portal, App oder Schnittstelle zur Verfügung stellt. Auch der Versand als PDF oder auf Papier ist möglich, letzteres ist aber aus Gründen der Nachhaltigkeit nicht zu empfehlen.

Für den Fall, dass ein Vermieter seinen Pflichten nicht vollumfänglich nachkommt, sieht die Heizkostenverordnung Sanktionen vor. Fehlen fernablesbare Erfassungsgeräte oder erfüllen die UVI bzw. AI nicht die gesetzlichen Anforderungen, so ist der Nutzer berechtigt, seine Rechnung jeweils um 3 Prozent zu kürzen.

Die größte Herausforderung im Zusammenhang mit den Unterjährigen Verbrauchsinformationen ist die Aktualität der Nutzerdaten. Aus Datenschutzgründen ist zwingend sicherzustellen, dass jeder Nutzer nur seine eigenen Verbrauchsdaten erhält. Dies kann nur funktionieren, wenn die Nutzerdaten immer aktuell sind, indem Ein- und Auszüge rechtzeitig berücksichtigt werden.

Was bedeutet fernablesbar?

„Fernablesbar ist eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung, wenn sie ohne Zugang zu einzelnen Nutzeinheiten abgelesen werden kann,“ – so definiert es der Gesetzgeber in der Heizkostenverordnung. Das Problem dabei: Senden die Erfassungsgeräte ihre Werte lediglich an ein Gateway im Hausflur, welches seinerseits nicht fernfunkfähig ist, so müsste dieses Gateway monatlich vor Ort ausgelesen werden.

Das Gebäudeenergiegesetz, welches die Ermächtigungsgrundlage für die Heizkostenverordnung darstellt, verlangt in Paragraph 5, dass die Anforderungen und Pflichten aus der Heizkostenverordnung wirtschaftlich vertretbar sein müssen. Nach Einschätzung der BRUNATA-METRONA-Gruppe und der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. ist eine monatliche Vor-Ort-Auslesung jedoch weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll. Eine gerichtliche Bestätigung dieser Einschätzung steht zwar noch aus, aber auch führende Verbände, wie der GdW, verneinen in diesem Fall eine UVI-Pflicht. Für Vermieter, die dennoch eine Umrüstung auf Fernablesung mit Fernfunkanbindung wünschen, empfiehlt es sich, mit dem Messdienstleister in den Dialog zu gehen.

Schutz vor Mehrkosten:

Wie eingangs beschrieben, sollen die neuen Regelungen der Heizkostenverordnung den Energiebedarf des Immobiliensektors senken – allerdings nicht auf Kosten der Verbraucher. Der Bundesrat hat deshalb der Verordnung eine Überprüfungsklausel hinzugefügt: Nach drei Jahren muss evaluiert werden, ob ein Einspareffekt eingetreten ist, der mögliche Zusatzkosten fernablesbarer Erfassungsgeräte überwiegt, sodass die Verbraucher nicht zusätzlich belastet werden.

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23.12.2021

TRENDWENDE BEI BAUFINANZIERUNGEN?

Architektonisches Foto eine einer Spiegelwand mit Blick in den Himmel

Darlehenssumme und Beleihungsauslauf sinken – Höhepunkt bereits überschritten?

Seit dem Sommer stiegen die Darlehen zur Immobilienfinanzierung Monat für Monat auf ein neues Rekordhoch. Im Oktober wird dieser Trend nun durchbrochen und die durchschnittliche Darlehenshöhe fällt um 4.000 Euro im Vergleich zum Vormonat auf 310.000 Euro. Diese Entwicklung unterstreicht auch der Beleihungsauslauf. Dieser fremdfinanzierte Anteil am Beleihungswert der Immobilie sinkt um 0,67 Prozentpunkte auf 83,58 Prozent – der deutlichste Rückgang seit Jahresbeginn. Im Verhältnis zum Wert, den die Bank der Immobilie beimisst, nehmen Häuslebauer und Wohnungskäufer somit aktuell weniger Geld auf als in den Vormonaten.

Ein Blick zurück offenbart allerdings, dass dies ein Rückgang auf weiterhin hohem Niveau ist: Vor fünf Jahren lag der Beleihungsauslauf noch unter 80 Prozent und die durchschnittliche Darlehenssumme unter 200.000 Euro. Ob der Oktober somit eine langfristige Trendwende einläutet, bleibt offen.

Standardrate auf Jahreshoch, Zinsbindung und Tilgung konstant

Einen Rekordwert hat aber auch der Oktober zu bieten: Die Standardrate für ein Darlehen von 150.000 Euro mit zwei Prozent Tilgung, 80 Prozent Beleihungsauslauf und zehn Jahren Zinsbindung liegt bei 405 Euro. Einen höheren Wert hat es letztmalig vor anderthalb Jahren gegeben. Hier zeigt sich der Einfluss des aktuellen Zinssatzes auf die monatliche Rate: Die derzeit aufkeimenden Inflationsängste führen zu kurzfristigen Anstiegen der Bauzinsen, die sich aber voraussichtlich in engen Grenzen halten werden.

Um solchen Eventualitäten vorzubeugen, setzen die Darlehensnehmer weiterhin auf lange Zinsbindungen: Im Schnitt schreiben sie die Zinsen für 13 Jahre und drei Monate fest. Die Zeitdauer bleibt damit im Vergleich zum September konstant. Auch beim Tilgungssatz ändert sich im Monatsvergleich nur wenig: Er sinkt marginal um 0,02 Prozentpunkte auf 2,69 Prozent und liegt damit genau im empfohlenen Bereich zwischen zwei und drei Prozent. Bisher geben Käufer und Bauherren also nicht der Verlockung nach, den günstigen Zinssatz für eine niedrige Rate zu nutzen, sondern verringern mit einer hohen anfänglichen Tilgung möglichst schnell den Darlehensbetrag – und auf diese Weise auch die Restschuld, auf die Zinszahlungen anfallen.

Mehr Forward-, weniger KfW-Darlehen

Dass Immobilienkäufer derzeit ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben, spiegelt sich auch bei den Forward-Darlehen wider:Kreditnehmer, deren Anschlussfinanzierung erst in der Zukunft ansteht, nutzen sie vermehrt, um sich die günstigen Zinsen bereits bis zu fünf Jahre im Voraus zu sichern. Ihr Anteil an den Darlehensarten steigt daher innerhalb eines Monats um 0,45 Prozentpunkte auf 5,87 Prozent.

KfW-Darlehen hingegen sind weiterhin auf Talfahrt und verzeichnen mit 5,11 Prozent den niedrigsten Anteil seit zwei Jahren. Ob die vorgesehene Stärkung der KfW durch die designierte neue Ampel-Koalition hier Aufwind gibt, bleibt abzuwarten.

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20.12.2021

DEUTSCHE ÜBERHOLEN BRITEN ERSTMALS BEI IMMOBILIENKÄUFEN IN SPANIEN.

Durchgang mit Vorhang und Blick auf Palmen und Sonnenschirme

Zum ersten Mal haben die Deutschen die Briten als Spitzenreiter bei den ausländischen Käufern spanischer Immobilien abgelöst. Der Anteil deutscher Käufer lag im dritten Quartal 2021 bei 10,4 % (knapp 1.700 Transaktionen) im Gegensatz zu 9,9 % (knapp 1.600) britischer Käufer. Dies geht aus den statistischen Daten der Registradores de España, die die Informationen der spanischen Grundbuchämter bündeln, hervor.

Die Balearen stehen mit 34,3 % aller Transaktionen internationaler Käufer an erster Stelle, gefolgt von den Kanarischen Inseln mit 23,6 %. Auf den weiteren Plätzen liegen die Autonome Gemeinschaft Valencia (19,7 %), die Region Murcia (17,4 %), Andalusien (11,3 %) und Katalonien (11 %). Die Zahl der Immobilienkäufe von Ausländern in Spanien ist auf 16.100 gegenüber 13.100 im zweiten Quartal gestiegen. Die Gesamtzahl aller Immobilienverkäufe lag in Spanien im 3. Quartal bei 154.155.

José Costa, Sprecher der Nationalen Vereinigung der Immobilienverbände (FAI) in der Autonomen Gemeinschaft Valencia: "Es ist festzustellen, dass die Briten infolge des Brexits weniger Immobilien kaufen. Früher verbrachten sie längere Zeit in Spanien, was die Nachfrage ankurbelte. Jetzt sind ihre Aufenthalte auf höchstens einen Monat begrenzt und das zeigt sich auf dem Markt." 2010 entfielen noch fast 35 % der von Ausländern in Spanien getätigten Immobilienkäufe auf die Briten.

Die Inseln und die autonomen Gemeinschaften im Mittelmeerraum seien Regionen, die die größte Intensität der ausländischen Nachfrage nach Wohnraum vorweisen, vorzugsweise aus Nationen höheren Pro-Kopf-Einkommens, während Staatsangehörige, die in Spanien ihren Arbeitsplatz haben und sich entscheiden ein Haus zu kaufen, eine ausgewogenere Verteilung in der gesamten spanischen Geografie darstellen, so die Registrare.

In der Aufschlüsselung nach Provinzen stehen die Balearen (34,3 %), Alicante (33,5 %) und Santa Cruz de Tenerife (27,6 %) an der Spitze der Regionen mit dem höchsten Ausländeranteil auf dem Wohnungsmarkt. Es folgen Málaga (26,5 %), Girona (20,5 %), Las Palmas (19,6 %), Murcia (17,4 %), Almería (12,6 %), Tarragona (11,6 %) und Castellón (10,2 %).

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17.12.2021

TOTGEGLAUBTE IMMOBILIEN MIT WERTSTEIGERUNGSPOTENZIAL REVITALISIEREN.

in den Himmel ragendes Haus

Oft sind es Plattenbauten der 60er- bis 80er-Jahre, alte Fabrikgebäude und Häuser in sozial schwachen oder unattraktiven Stadtvierteln – tote Immobilien, die leer stehen und verkommen. „Solche Bauten werden als Schandfleck empfunden und oft endet die alte, aber noch gute Bausubstanz als Bauschutt und muss einem ganz neuen Gebäude weichen. Dabei liegen in solch alten Gebäuden unheimliche Schöpfungspotenziale für moderne und zukunftsorientierte Wohn- und Gewerbeprojekte“, weiß Heinz-Jürgen Dohrmann, Geschäftsführer der Figo GmbH. Er erklärt, warum die Erhaltung und Sanierung oft profitabler ist als der Abriss.

Zahlreiche Gründe für Leerflächen

Dass Immobilien langfristig leer stehen, hat in der Regel verschiedene Gründe. Entweder handelt es sich um sehr spezifische Fabrikgebäude, die nach Insolvenz nicht wieder von einem anderen Unternehmen übernommen wurden, oder es betrifft Wohnbauten, deren Architektur und Wohnraumgestaltung nicht mehr den aktuellen Trends entsprechen. Manchmal ist es auch einfach die Lage der Immobilie oder ein erheblicher Rückgang in der Bevölkerung. Aber auch auslaufende Konzessionsverträge zählen dazu, wie etwa bei Spielhallen, deren Gebäude oftmals zu absoluten „No-Go-Areas“ werden, da weder Unternehmensbetreiber noch ihre Investoren mit dem teils schlechten Ruf des Spielgewerbes in Verbindung gebracht werden wollen. Pandemiebedingte Schließungen von Unternehmen wie Textilreinigungen oder Restaurants tragen ebenfalls dazu bei, dass immer wieder Immobilien ungenutzt sind. „Wirklich totgeglaubt sind Immobilien vor allem dann, wenn Ladenlokale im Erdgeschoss leer stehen, da Leerflächen hier weitaus leichter wahrnehmbar sind als in oberen Etagen“, so Dohrmann. „Doch mit gut durchdachten Projekten aus dem Wohn- und Gewerbebereich sowie einer gezielten Modernisierung lässt sich jede Art von Gebäude revitalisieren.“

Es muss nicht immer neu sein

Tatsächlich gibt es für Eigentümer oder Verwalter zahlreiche Vorteile im Erhalt einer Immobilie im Gegensatz zum Abriss. „Vor allem wenn vonseiten der Interessenten eine langfristige Nutzung der Immobilie geplant ist, lohnt sich die Übernahme eines Gebäudes oder der Räumlichkeiten, denn eine Sanierung ist im Vergleich zum Neubau bei effizienter Planung entgegen häufiger Annahmen und Ängste mit weitaus geringeren Kosten verbunden“, erklärt Dohrmann. Eigentümer und Betreiber sparen des Weiteren zeitliche Ressourcen ein und können die Immobilie schneller vermieten oder nutzen. Eine Weiternutzung und Bestandserhaltung ist zudem ökologisch viel sinnvoller und ermöglicht einen nachhaltigeren Umgang mit Rohstoffen. „Hier bedingt eine Sanierung nicht nur eine Einsparung von unterschiedlichen Ressourcen, sondern auch von CO2, da ein Großteil der ‚grauen Energie‘ für die Herstellung und den Transport von Baustoffen wie Stahl oder Beton eingespart wird.“ Neben dem geringeren Energieaufwand ist auch die Lärmbelästigung niedriger. Im Hinblick auf die Klimaschutzziele, aber auch auf den Wert des Gebäudebestands, gilt es sich genaustens zu informieren und einen Abriss stets kritisch zu hinterfragen.

Wertsteigerung durch gezielte Maßnahmen

„Zunächst müssen Eigentümer oder Verwalter einen möglichst perfekt passenden Betreiber finden, für den sich eine Bestandsmodernisierung lohnt“, weiß Dohrmann und ergänzt: „Ein langfristiger Mietvertrag sowie bonitätsstarke Mieter, die eine marktübliche oder sogar höhere Rendite erzielen, sind ausschlaggebend in der Entscheidung.“ Die sogenannten CAPEX-Maßnahmen, englisch für capital expenditures, also Investitionsausgaben für längerfristige Anlagegüter, sind hier besonders wirkungsvoll, um ohne große Ausgabenprogramme hohe Renditen zu erwirtschaften und den Wert und das Potenzial einer Immobilie nachhaltig zu erhöhen. „Erneuerungen von Oberflächen wie Böden, Decken und Wänden oder von zentralen Räumen wie sanitären Anlagen und Küchen tragen viel zur Auffrischung einer Immobilie bei. So verleihen die Entfernung von Raufasertapeten und Rasterdecken sowie das Verlegen von Designbodenbelägen jedem Objekt einen modernen Look und werten sie auf“, erklärt Dohrmann. Wer hier auf nachhaltige Energiekonzepte wie Green Building in Bezug auf ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit setzt, kann auch von Förderprogrammen für Eigentümer, beispielsweise durch die KfW, profitieren.

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