08.08.2023
Spannend: weltweit größtes Bauprojekt aus Holz

In Schweden soll ein Bauprojekt aus Holz entwickelt und umgesetzt werden. Jedoch geht es hier nicht um ein Haus am See – ein ganzes Stadtviertel soll errichtet werden basierend auf Minimalismus und funktionaler Ästhetik.
Wer mehr darüber wissen möchte: http://www.deal-magazin.com/index.php?cont=detail&seite=137
21.07.2023
NEUFASSUNG FÜR GESETZENTWURF ZUR KOMMUNALEN WÄRMEPLANUNG STEHT

Das Bundesbauministerium hat den Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung überarbeitet. Für kleinere Städte und Gemeinden sollen vereinfachte Regeln gelten. Aufgenommen werden außerdem Absprachen zu Wasserstoffnetzen, in Abstimmung mit den erwarteten Änderungen am Gebäudeenergiegesetz.
Es soll das Fundament der Wärmewende im Gebäudebereich werden: Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung ist aus dem monatelangen Heizungsstreit mit einem erheblichen Bedeutungszuwachs hervorgegangen. Das Bundesbauministerium hat den ursprünglichen Entwurf überarbeitet und dabei Impulse aus Wirtschaft und Verbänden eingearbeitet.
So soll die Planungspflicht nun für alle Städte und Gemeinden gelten – nicht wie bislang nur für die größeren Kommunen. Allerdings sollen sich Gemeinden bis 10.000 Einwohner zusammenschließen können und sie dürfen vereinfachte Verfahren anwenden – etwa die Beteiligung abkürzen und auf die Erhebung neuer Daten verzichten. Außerdem soll es Städte und Gemeinden möglich sein, vorab Gebiete festzulegen, in denen es sicher keine Fernwärme geben wird – so können sich Eigentümer und Vermietende frühzeitig darauf einstellen, anderweitige Optionen zu erwägen.
Bestandsschutz für bestehende Wärmepläne
Etwas verschoben haben sich dem Entwurf zufolge die Einführungsfristen. Für Städte und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt nun der Stichtag 30. Juni 2026, alle anderen haben zwei Jahre länger Zeit. Bestehende Wärmepläne genießen Bestandsschutz, Fortschreibungen müssen sich an die neuen Regeln halten.
Neu ist auch, dass Gemeinden bestimmte Gebiete verbindlich als Wärmenetz- oder Wasserstoffnetz-Gebiete ausschreiben können. Letzteres wird neu in den Entwurf aufgenommen, nachdem im Zuge der Änderungen am Gebäudeenergiegesetz-Entwurf die Möglichkeiten für wasserstoffbasierte Heizungen erweitert werden sollen. Kommunen sollen allerdings belegen, dass sich die Kosten für eine derartige Wärmeversorgung im Rahmen halten und das Risiko gering ist, dass die Planungen platzen. Außerdem sollen sie sich zu Versorgungssicherheit und CO2-Bilanz äußern.
Aus dem Gesetzentwurf geht hervor, dass der Bund mit Kosten für das Planerstellen von mehr als 500 Mio. Euro rechnet. Es soll deshalb eine Förderung von Bund und Ländern geben. Im Gespräch ist eine Beteiligung von bis zu 50% an den Planungkosten. Der Entwurf ist am Freitag an Verbände geschickt worden, am 16. August soll er im Kabinett beschlossen werden.
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12.07.2023
HEIZUNGSGESETZ: WELCHE FOLGEN HAT DIE VERZÖGERUNG FÜR VERBRAUCHER?

Das von der Ampel-Koalition beschlossene Heizungsgesetz wird nicht wie eigentlich geplant vor der Sommerpause verabschiedet. Welche Folgen das für die Verbraucher hat, erklärt im Folgenden Justus Menten, Gründer des Cleantech-Startups Enter. Das Berliner Unternehmen ist dank seines weitreichenden Netzwerks an Mitarbeitern einer von Deutschlands größten Energieeffizienzberatern.
„Als einer der größten Energieeffizienzberater Deutschlands mit über 1000 Kunden im Monat, spüren wir tagtäglich, wie verunsichert viele Eigenheimbesitzer sind, weil sie nicht wissen, wie sie ihre Immobilie energetisch sanieren sollen. Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll hier klare Vorgaben schaffen, an denen sich Hauseigentümer orientieren können. Die Entscheidung darüber verzögert sich nun. Dennoch gibt es viele Gründe für Eigentümer, energetisch zu sanieren: Wir sehen, dass sich der Wert des Hauses durch eine energetische Sanierung deutlich erhöht. Die Investitionen in langfristig lohnenswerte Maßnahmen sind also sinnvoll und richtig. Enter hilft, diese zu finden. In Zeiten wie diesen sind Eigenheimbesitzer mehr denn je auf eine gute Beratung angewiesen, welche Maßnahmen sich langfristig auszahlen. Denn dass der Immobilienbestand saniert werden muss, ist unbestritten. Davon profitiert nicht nur die Umwelt, sondern auch die Hauseigentümer durch geringere Energiekosten und einen höheren Wert ihres Eigenheims.“
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04.07.2023
GEG-ANHÖRUNG: IVD SIEHT POINT OF NO RETURN NOCH NICHT ÜBERSCHRITTEN

„Viele Fragen sind auch nach der gestrigen Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz noch nicht geklärt, weil das gesamte Vorhaben komplex ist.“ Das ist der Eindruck, den der stellvertretende Bundesgeschäftsführer des Immobilienverband Deutschland IVD, Dr. Christian Osthus, heute Nachmittag in der Anhörung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages gewonnen hat.
Doch noch sei der „Point of no return“ nicht überschritten. Vielmehr diene eine Sachverständigen-Anhörung ja dazu, für die weitere parlamentarische Beratung eines Gesetzesvorhabens mehr Expertise zu gewinnen und ein Echo der Praktiker zu hören. Um die Erkenntnisse aus der Anhörung in den Fraktionen sachgemäß zu beraten, daraus Änderungsanträge zum Gesetzentwurf zu formulieren und eine öffentliche Debatte zu ermöglichen, bedarf es mehr als drei Tage Zeit, sagt der stellvertretende IVD-Bundesgeschäftsführer.
„Der Ampelregierung bricht kein Zacken aus der Krone, wenn sie sich ausreichend Zeit nimmt, das neue GEG praxisgerecht und verlässlich auszugestalten. Ein Verzicht auf einen übereilten Beschluss in dieser Woche wäre ein Zeichen der Souveränität und des unbedingten Willens, gut zu regieren, gerade bei einem Vorhaben dieser Tragweite“, so Osthus.
Die Anhörung habe ergeben, dass noch zahlreiche wesentliche Voraussetzungen für die von allen gewünschte gesellschaftliche Akzeptanz und soziale Ausgewogenheit im Gebäudebereich fehlen:
Unklar ist nach wie vor, wie die Förderung des Heizungstauschs aussehen soll. Diese Unklarheit führt zu einer abwartenden Haltung der Eigentümer. Es gibt zwar nun eine Verzahnung mit der Wärmeplanung. Herausgekommen ist aber lediglich eine Fristenregelung, die allen etwas zeitlichen Aufschub gibt. Diese Fristen sind in Ansehung der Herausforderungen viel zu kurz. Bei der Fernwärmeversorgung bleibe offen, wie bei einem Anschluss- und Benutzungszwang der Nutzer vor Preisübertreibungen geschützt werden kann.
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29.06.2023
KOALITIONSPLÄNE KÖNNTEN GEBÄUDEBESTAND-MODERNISIERUNG GEFÄHRDEN

Nach Bekanntwerden der aktuellen Pläne der „Ampel“-Koalition zur Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat der Spitzenverband der deutschen Immobilienwirtschaft, ZIA, davor gewarnt, an der vorgesehenen Kappungsgrenze für die Modernisierungsumlage für Heizungen festzuhalten. „Wir freuen uns, dass die Bundesregierung jetzt einige Hürden bei dem Gebäudeenergiegesetz abgeräumt hat und das Giga-Thema nun schnell angehen will. In einigen Detailpunkten aber braucht es dringend Korrekturen“, kommentiert ZIA-Präsident Andreas Mattner die grundsätzliche Einigung der „Ampel“-Akteure. „Das Bemühen, untragbare Lasten für Mieterinnen und Mieter zu vermeiden, darf nicht dazu führen, dass Vermieterinnen und Vermieter bei diesem so wichtigen Investment an ihre Grenzen geführt werden.“
Eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter ist aus Sicht des ZIA eindeutig zu knapp bemessen. Der Effekt könnte fatal sein. „Selbst die gutwilligsten Vermieterinnen und Vermieter könnten deshalb vor einer Modernisierung der Heizungen zurückschrecken“, warnt Mattner. Es sei zu erwarten, „dass einige vor diesem Hintergrund die klimapolitisch so wichtigen Investitionen vorerst aufschieben werden“.
Mattner sieht hier auch einen Zusammenhang zur ökonomischen Lage des Landes. „Gerade in der jetzigen Situation mit weiter steigenden Zinsen und hoher Inflation bedeutet eine zu knapp bemessene Kappungsgrenze eine weitere Verschärfung der ohnehin schwierigen Lage der Immobilienwirtschaft. Deren Dynamik aber ist für die Volkswirtschaft insgesamt von enormer Bedeutung.“ Der Verband setzt auf Änderungen im weiteren Gesetzgebungsprozess.
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21.06.2023
SCOUT24 ÜBERNIMMT SPRENGNETTER-GRUPPE

Der Online-Immobilienmarktplatz Scout24 (Immoscout24) will einen der führenden Anbieter von Immobiliendaten und -bewertungen in Deutschland kaufen. Scout24 werde 75 Prozent an der 1978 gegründeten Sprengnetter Gruppe übernehmen, teilte der MDAX-Konzern am Montag in München mit. Die Gruppe werde ohne Schulden und Barmittel mit etwa 100 Millionen Euro bewertet. Die Transaktion soll im Juli abgeschlossen und das Geschäft ab dem zweiten Halbjahr konsolidiert werden.
Ein großer Teil des Kaufpreises soll mit Scout24-Aktien mit einer mehrjährigen Lock-up-Vereinbarung gezahlt werden. Das mache den Sprengnetter-Eigentümer Jan Sprengnetter zu einem langfristig bedeutenden Anteilseigner von Scout24, hieß es. Zudem soll Sprengnetter die restlichen 25 Prozent des Anbieters von Immobiliendaten und -bewertungen behalten. Der endgültige Anteilsverkauf unterliege einem Earn-Out-Mechanismus - damit soll ein Teil des Kaufpreises nicht bei Übergang der Anteile, sondern erst später beglichen werden.
Die Sprengnetter Gruppe soll ihr Geschäft unter eigener Marke weiterführen. Für das erste Halbjahr 2023 wird für die Sprengnetter Gruppe ein Umsatz von etwa 14 Millionen Euro und eine operative Marge (Ebitda) aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit von etwa 20 Prozent erwartet.
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12.06.2023
STARKE PREISABSCHLÄGE BEI IMMOBILIEN MIT NIEDRIGEM ENERGIESTANDARD

Eine aktuelle Auswertung von ImmoScout24 zeigt, wie groß die Preisabschläge für Immobilien je Energieeffizienzklasse ausfallen: Je schlechter der energetische Zustand einer Immobilie ist, desto größer fallen die Preisabschläge aus - auf dem Land stärker als in den Metropolen und Großstädten.
• Metropolen: Für Immobilien mit Energieklasse B beträgt der Preisabschlag gegenüber Energieklasse A durchschnittlich 5 Prozent, für Energieklasse C bereits 19 Prozent.
• Ländlicher Raum: Für Immobilien mit Energieeffizienzklasse F, G und H fallen die Angebotspreise 41 bis 51 Prozent günstiger aus als für Immobilien mit Energieklasse A.
Hießen die drei wichtigsten Kriterien bei der Kaufentscheidung für Immobilien frei nach Conrad Hilton bisher “Lage, Lage Lage”, so wird der energetische Zustand zunehmend entscheidender. Eine aktuelle Auswertung von ImmoScout24 zeigt: Je schlechter der energetische Zustand einer Immobilie ist, desto größer fallen die Abschläge der Angebotspreise aus. Doch auch die Lage spielt weiterhin eine wichtige Rolle. So sind die Preisabschläge je Energieeffizienzklasse in kleinen und mittelgroßen Städten sowie im ländlichen Raum deutlich höher als in den Metropolen und dem verdichteten Umland.
Mehr zu diesem Artikel und viele weitere interessante Immobilieninformationen finden Sie auf https://www.immobilienscout24.de/unternehmen/news-medien/news/default-title/starke-preisabschlaege-bei-immobilien-mit-niedrigem-energiestandard/#:~:text=Bereits%20Immobilien%20mit%20Energiestandard%20B,den%20St%C3%A4dten%20um%2030%20Prozent.
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07.06.2023
NEUE HAUSBAU-FÖRDERUNG 2023

Seit 1.6.2023 werden Familien durch die neue Hausbau-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, erfahren Sie jetzt:
Seit Anfang des Jahres ist die Rede von einem Nachfolgeprogramm für das Baukindergeld. So handelt es sich bei der neuen Familienförderung nicht mehr um einen jährlichen Zuschuss, sondern um einen zinsvergünstigten Kredit, wie bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude - klimafreundlicher Neubau (BEG-KFN).
Familienförderung: Die Voraussetzungen
• Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro
• 10.000 Euro mehr Jahreseinkommen für jedes weitere im Haushalt lebende minderjährige Kind
• Förderung eines Neubaus zur Selbstnutzung
Der Kauf von Bestandsgebäuden ist ausgeschlossen. Das Programm "Wohneigentum für Familien (WEF)" ist außerdem auf ein jährliches Volumen von 350 Millionen Euro gedeckelt, dass Experten zufolge zu niedrig angesetzt ist. Vom Baukindergeld profitierten dank einer Förderung von 9,9 Milliarden Euro insgesamt 310.000 Familien.
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31.05.2023
NEUBAU STAGNIERT: IVD FORDERT KONZENTRIERTE AKTION FÜR MEHR EIGENHEIME

In Deutschland entstehen zu wenig neue Wohnungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) heute mitteilt, stagnierte der Neubau in 2022 das zweite Jahr in Folge. 295.300 Wohnungen wurden neu gebaut (+0,6 Prozent gegenüber 2021). Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD I Die Immobilienunternehmer:
„Die Bundesregierung verfehlt ihr Neubauziel bei weitem. In unserem Land werden nicht annähernd so viele neue Wohnungen errichtet, wie es nötig wäre, um die steigende Nachfrage zu decken. Der wachsende Bauüberhang und der Rückgang der Baugenehmigungen im ersten Quartal dieses Jahres zeigen den Handlungsbedarf auf.
Vom Neubaumangel besonders betroffen sind Einfamilienhäuser - also die typischen Eigenheime für Familien. Unterbleibt die Bildung von Wohneigentum, fehlt es an Vermögensaufbau und Altersvorsorge. Auch der Druck auf die Mieten wächst, da verhinderte Käufer in die Mietwohnungen drängen.
Der IVD fordert die Bundesregierung auf, in einer konzertierten Aktion mit den Landesregierungen für mehr Eigenheime zu sorgen. Normalverdiener müssen sich wieder Wohneigentum leisten können.
Eine Politik für mehr Eigenheime braucht eine verlässliche Förderung. Derzeit ist aber unklar, ob für die neue Eigentumsförderung für Familien im Bundeshaushalt noch genug Geld da ist. Außerdem gilt die Förderung nur für den höchsten Neubaustandard, der für Normalverdiener zu teuer ist. Für den Kauf günstigerer Bestandsimmobilien gibt es derzeit gar keine staatliche Förderung.
Auch die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbssteuer würde den Neubau sofort wieder ankurbeln. Der Bund muss das Grundgesetz ändern und den Weg freimachen.
Da die Banken mittlerweile einen höheren Eigenkapitalanteil verlangen, über den viele Kaufwillige nicht verfügen, sollte der Staat Bürgschaften gewähren, die Eigenkapital ersetzen.“
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22.05.2023
WIE LÄSST SICH NACHHALTIGKEIT IM HAUSBAU BEWERTEN?

Um ein einheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit zu fördern und die Qualität zu sichern, wurde 2021 das „Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude (QNG)“ eingeführt. Das QNG definiert Anforderungen an die ökologische, die ökonomische und die soziokulturelle Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse.
• Die ökologische Qualität bezieht sich auf den optimierten Einsatz von Baumaterialien, Energieträgern und Wasser sowie auf die Umweltwirkungen – beispielsweise die Treibhausgasemissionen – über den gesamten Lebenszyklus.
• Bei der ökonomischen Qualität werden Anschaffungs-, Errichtungs- und Folgekosten betrachtet. Dabei fließen auch Aspekte wie Wertstabilität und Anpassungsfähigkeit ein.
• Die soziokulturelle Qualität wird anhand der Wohngesundheit, Bedienfreundlichkeit, Tageslichtverfügbarkeit oder auch der Barrierefreiheit gemessen.
Die Erfüllung der Anforderungen ist Voraussetzung für eine Förderung durch die KfW.
Was macht ein nachhaltiges Haus aus?
Nachhaltig bauen heißt, so wenig Spuren wie möglich zu hinterlassen. Folgende Aspekte sind dabei wichtig:
• Haustyp und Ausrichtung: Ideal ist eine Ausrichtung, die sich am Lauf der Sonne orientiert. Großzügige Fenster auf der Südseite lassen viel Tageslicht einströmen und erzielen zusätzliche solare Energiegewinne. Eine hochwärmedämmende Gebäudehülle sorgt dafür, dass die Energie im Innern des Gebäudes bleibt. Zusammen mit einer kompakten Gebäudeform werden Energieverluste auf ein Minimum reduziert.
• Energieversorgung: Der niedrige Energiebedarf wird über regenerative Quellen zur Strom- und Wärmeproduktion gedeckt. Eine Wärmepumpe und eine Photovoltaikanlage bieten optimale Voraussetzungen, um das Haus klimafreundlich zu betreiben. Die Warmwasserbereitung kann eine thermische Solaranlage übernehmen.
• Baustoffe und Materialien: Es werden langlebige, schadstofffreie Baustoffe und Materialien verwendet, die sich gut recyceln lassen. Idealerweise kommen die Rohstoffe aus der Region – das verkürzt die Transportwege und reduziert den CO2-Ausstoß.
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